Jetzt hab ich den Fall, dass das Land die Titelüberleitung nach §7 UVG beantragt und die Geschäftsstelle die damalige Akte aus dem Jahr 2008 nicht finden kann. Könnte ich auch ohne Akte die Titelüberleitung machen?
Besten Dank für eure Antworten!
Teilausfertigung fürs Jugendamt bei Unterhaltstitel
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Sonnenschein2006 -
24. April 2009 um 11:10
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Die Akte existiert vermutlich aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfrist nicht mehr. Der Titel selbst müsste jedoch noch vorhanden sein. Kann auch der nicht gefunden werden, fertige ich in solchen Fällen eine Kopie der zur Umschreibung vorgelegten vollstreckbaren Ausfertigung und bezeichne diese als "Ersatz-Original".
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Danke für die schnelle Antwort und deine vorgeschlagene Lösung! Leider existiert auch der Originaltitel nicht mehr.
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Wie kann denn die Urschrift eines Beschlusses wegkommen?
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Wie kann denn die Urschrift eines Beschlusses wegkommen?
Wenn ich das wüsste.
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Vielleicht hilft das: Original Titel bei Gericht verloren gegangen (rechtspflegerforum.de)
(Falls Verlinkung nicht klappt: such mal unter "Wiederherstellung Titel")
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Ahh, eine Urkundenersetzungsverordnung. Die kannte ich noch gar nicht. Vielen Dank für den Link zum anderen Thread!
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