Guten Morgen!
Ich muss mal war ganz "Schlichtes" fragen....
Habe aufgrund entsprechender Bewilligung die Teilung eines Gesamtrechts eingetragen (Nr. 1: 1 Mio € erstrangiger Teilbetrag, Nr. 1 a: 200.000 € zweitrangiger Teilbetrag). Später dann wurde Nr. 1a abgetreten und nun wird Nr. 1 gelöscht.
Vermerke ich die Absetzung in Spalte 3?
Eigentlich mach ich keine Absetzung, wenn ich einen abgetretenen Teilbetrag lösche. Ist ja durch die Teilung bzw. Teilabtretung ein "selbständiges" Recht geworden.
Aber hier sieht's irgendwie so komisch aus.......
Absetzung in Sp. 3 bei teilabgetretenem Grundpfandrecht?
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Wenn ich das richtig verstehe hast du in Sp. 3 noch 1,2 Mio stehen, oder? Dann würde ich auf jeden Fall in Sp. 3 die gelöschten 1 Mio abziehen, so dass da nur noch 200.000 stehen.
Und du solltest den Gläubiger in Sp. 4 röten. -
Ich würde die Absetzung in Sp. 3 auch eintragen; aus § 17 GBV ergibt sich das m.E. auch.
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Ich trag auch jede Absetzung ein.
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Wie die Vorposter!
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Ich schließe mich an.
Zwar wird das ganze dadurch etwas verwirrend, dass das Recht III/1 noch mit 200.000 EUR beziffert ist, der Kreis schließt sich aber durch die Rötung des Gläubigers bei III/1 und den Löschungsvermerk über 1 Mio EUR.
Daher sollte auch für Außenstehende, die ins GB gucken, erkenntlic hsein, dass nur noch das Rechte III/1a fortbesteht... -
Ich setzte auch in Sp. 3 ab, wenn ich einen abgetretenen Teilbetrag lösche. Der Rest ergibt sich ja aus den Veränderungsspalten.
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Dafür gibt es in Solum sogar eine eigene Maske (zumindest hier in Rhl.-Pfalz).
Ich vermerke es immer in Sp. 3. Daher - wie die Vorposter. -
Ok, wenn ihr alle meint.....
Vielen Dank!
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