Mal wieder ein fröhliches "Hallo"
Habe folgendes Problem: Der ursprüngliche Alleineigentümer hat sich in der Teilungserklärung das positive Zuweisungsrecht von Sondernutzungsrechten ausdrücklich vorbehalten. Jetzt macht er davon Gebrauch und stellt einen Antrag beim GBA, ist aber mittlerweile überhaupt gar Eigentümer mehr (an keiner Wohnung) .
Ist er dann überhaupt noch antragsberechtigt?? Und wer muss bewilligen?? Alle Wohnungseigentümer?? (in Kommentaren/Rechtsprechung habe ich ganz unterschiedliches dazu gefunden).
Vorab schonmal ein herzliches Dankeschön.