Grunddienstbarkeit: Berichtigung der berechtigten Grundstücke

  • Hallo,

    im Grundbuch ist vor langer Zeit eine Grunddienstbarkeit für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke 1, 2, 3 eingetragen worden.
    Die Grundstücke 1, 2, 3 sind in der Zwischenzeit vielfach verändert worden aufgrund von Grundstücksteilungen, Vereinigungen und Fortschreibungen durch das Katasteramt. Berechtigt sind daher nunmehr die Grundstücke 4, 5, 6, 7 etc.

    Besteht eine Verpflichtung des Grundbuchamts diese Änderungen im Grundbuch zu vermerken.

    Vielen Dank
    Ron

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