Todeserklärung Vorlage der Geburtsurkunde?

  • Hallo!

    Habe mal eine kleine Frage zum Thema Todeserklärungen.

    Der Fall betrifft einen Kriegsverschollenen, geboren in Ostpreußen.
    Es liegen jetzt alle Unterlagen/Angaben vor, nur die Geburtsurkunde fehlt noch.
    Zu beantragen wäre die ja beim Standesamt I in Berlin.

    Hat die Antragstellerin auch versucht, nur hat sie vom Standesamt die Mitteilung erhalten, das Amtsgericht müsste die Geburtsurkunde selbst beantragen :gruebel: Das kann doch irgendwie nicht sein.

    Frage mich jetzt aber, ob die Geburtsurkunde überhaupt zwingend vorgelegt werden muss, wenn zB schon ein DRK-Gutachten existiert...

    Vielleicht weiß jemand von euch hier näheres?

    Vielen Dank schonmal
    Alina

  • Die GU ist nicht zwingend notwendig. Das Personenstandsbuch könnte ja z.B. auch vernichtet und nicht in Berlin ausgelagert sein.

    Das StA hat das rechtliche Interesse des Urkundenbestellers zu prüfen und daher offenbar im Sinne von § 62 PStG die Ausstellung der Urkunde an den Antragsteller verweigert. Lösung: Entweder Urkunde vAw. anfordern oder der ASt. soll die Übersendung der Urkunde direkt an das AG beantragen. Folgeproblem: StA I Berlin hat derzeit bei "Privatanfragen" mehrmonatige Bearbeitungszeiten.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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