Hilfe - falscher Abschreibungsvermerk

  • Wollte heut morgen ne Dienstbarkeit eintragen und hab gemerkt, dass ich vor über einem Jahr Mist gebaut hab. Bin nicht sicher wie ich das beheben kann.

    Folgender Fall:
    Im Grundbuch A waren mehere Grundstücke unter BV 1 als geschlossenes Hofgut eingetragen ( Flst. 45, 45/1, 45/6, 45/7). Flst. 45/1 wurde verkauft und in Grundbuch B übertragen.
    In Abt. war eingetragen:
    II/ 9 bpd zulasten 45/1
    II/10 bpd zulasten 45/1
    II/11 bpd zulasten 45
    II/12 bpd zulasten 45/1

    Die Rechte 9, 10, 12 wurden mit nach Grundbuch B übertragen. Im Grundbuch A steht allerdings fälschlicherweise:
    Spalte 4: 9, 11, 12
    Spalte 5: Nach Grundbuch Blatt... übertragen und hier gelöscht.

    Danach wurden unter II/ 13 und 14 ein Leibgeding und eine Rück-AV eingetragen und unter II/15 und 16 je eine Vormerkung je für bpd für die Stadt.

    Wie kann ich das beheben? Reicht es wenn ich den Abschreibungsvermerk klarstelle oder müsste ich das Recht II/11 neu bestellen lassen und die Rangrücktrittserklärungen der Berechtigten II/13 bis 16 einholen.

    Ich hoffe der Sachverhalt ist nicht ganz unverständlich. Bin etwas aufgeregt....

  • Das Recht Nr. 10 wurde gerötet.

    An Klarstellung hab ich auch schon gedacht. Bin nur unsicher ob das möglich ist wegen dem Löschungsvermerk. Soweit mir noch denkt kann man den Löschungsvermerk überall eintragen.

  • Demnach wurde das richtige Recht Nr.10 gerötet und das vom Löschungsvermerk betroffene Recht Nr.11 nicht. Es ergibt sich somit aus dem Grundbuch selbst, dass etwas mit dem Löschungsvermerk für Nr.11 nicht stimmen kann. Außerdem wurde im Löschungsvermerk darauf verwiesen, dass "hier" die Löschung wegen Übertragung eines Grundstücks auf ein anderes Blatt erfolgte. Dies führt zum Abschreibungsvermerk im Bestandsverzeichnis, aus dem sich ebenfalls eindeutig ergibt, welches Grundstück übertragen wurde und welche Rechte von der Übertragung betroffen waren.

    Ich bin der Ansicht, dass das Grundbuch wegen der richtigen Rötung und des ersichtlichen Zusammenhangs mit dem Inhalt des Abschreibungsvermerks im Bestandsverzeichnis nicht unrichtig ist, sondern dass auch für jeden Einsichtnehmenden ein offensichtliches Schreibversehen vorliegen muss. Selbst wenn das Grundbuch unrichtig wäre, würde sich aus dem Grundbuch selbst die wahre Rechtslage ergeben. Einen gutgläubigen Erwerb aufgrund der nachfolgenden Eintragungen halte ich deshalb für ausgeschlossen. Ich plädiere daher ebenfalls für eine Schreibfehlerberichtigung.

  • Demnach wurde das richtige Recht Nr.10 gerötet und das vom Löschungsvermerk betroffene Recht Nr.11 nicht. Es ergibt sich somit aus dem Grundbuch selbst, dass etwas mit dem Löschungsvermerk für Nr.11 nicht stimmen kann. Außerdem wurde im Löschungsvermerk darauf verwiesen, dass "hier" die Löschung wegen Übertragung eines Grundstücks auf ein anderes Blatt erfolgte. Dies führt zum Abschreibungsvermerk im Bestandsverzeichnis, aus dem sich ebenfalls eindeutig ergibt, welches Grundstück übertragen wurde und welche Rechte von der Übertragung betroffen waren.

    Ich bin der Ansicht, dass das Grundbuch wegen der richtigen Rötung und des ersichtlichen Zusammenhangs mit dem Inhalt des Abschreibungsvermerks im Bestandsverzeichnis nicht unrichtig ist, sondern dass auch für jeden Einsichtnehmenden ein offensichtliches Schreibversehen vorliegen muss. Selbst wenn das Grundbuch unrichtig wäre, würde sich aus dem Grundbuch selbst die wahre Rechtslage ergeben. Einen gutgläubigen Erwerb aufgrund der nachfolgenden Eintragungen halte ich deshalb für ausgeschlossen. Ich plädiere daher ebenfalls für eine Schreibfehlerberichtigung.


    Sehe ich genauso. Dabei gehe ich davon aus, dass auch das richtige Recht auf Blatt B übertragen wurde.

  • Danke ihr habt mich überzeugt.

    Der Klarstellungsvermerk trag ich ja dann auch in Spalte 5 ein. Schreib ich dann in Spalte 4: 10, 11?

  • Würdest du dann sowohl in der Veränderungsspalte und in der Löschungsspalte den gleichen Vermerk anbringen?
    Wie würde der bei dir lauten?

  • Nach meiner Ansicht ist der Löschungsvermerk auch in der Löschungsspalte zu berichtigen. Spalte 5 dient nach § 10 Abs.5 GBV nur für Änderungen der in den Spalten 1-3 eingetragenen Vermerke.


    Würdest du dann sowohl in der Veränderungsspalte und in der Löschungsspalte den gleichen Vermerk anbringen?
    Wie würde der bei dir lauten?



    Da du nur in der Veränderungsspalte einen Vermerk (Übertragung des Rechts mit Löschung) gemacht hast, würde ich in die Löschungsspalte jetzt auch nichts reinschreiben.
    Ich würde nur in der Veränderungsspalte berichtigen, da auch nur da der Schreibfehler passiert ist. Mehr nicht...

  • Tut mir leid, ich hatte überlesen, dass der Löschungsvermerk in der Veränderungsspalte erfolgt war, wo er ja eigentlich nicht hingehört. Dann natürlich nur Berichtigung in der Veränderungsspalte. Etwa so:

    "Die am xx.xx.xxxx in der Veränderungsspalte vollzogene Löschung bezog sich richtig auf die Rechte Nrn. 9, 10 und 12 (nicht: 9, 11 und 12). Im Wege der Schreibfehlerberichtigung eingetragen am ..."

    Da das richtige Recht Nr.10 und nicht Nr.11 gerötet wurde, ist weiteres nicht erforderlich.

  • Etwa so:

    "Die am xx.xx.xxxx in der Veränderungsspalte vollzogene Löschung bezog sich richtig auf die Rechte Nrn. 9, 10 und 12 (nicht: 9, 11 und 12). Im Wege der Schreibfehlerberichtigung eingetragen am ..."

    Da das richtige Recht Nr.10 und nicht Nr.11 gerötet wurde, ist weiteres nicht erforderlich.



    :daumenrau
    Genau so...
    Ich schreibe immer:
    "Zur Eintragung vom XX.XX.XXXX: Gelöscht wurden die Rechte 9,10 und 12 (nicht: 9,11 und 12). Wegen eines Schreibfehlers berichtigt und eingetragen am ..."
    Kommt aber auf das gleiche raus...

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