Eine kurze Frage habe ich. Meine früher war es irgendwie anders.
In einem Rechtsstreit haben Beklagten keine Verteidungsanzeige gemacht und es erging sodann Versäumnisurteil.
Wieviel Gerichtsgebühren sind denn nun entstanden? Werde aus dem GKG nicht schlau. Versäumnisurteil ist doch ncith begründet, ist somit lediglich eine Gebühr entstanden oder doch drei?