Hallo, vielleicht kann jemand helfen:
Der S hat eine Bürgschaft unterschrieben (bereits vor der Inso), der Gl. A der Bürgschaft (nennt man das dann so?) hat die Bürgschaft abgetreten an B. Die Abtretung liegt lediglich schriftlich vor.
B meldet nun diese Forderung zur Tabelle an. Der Insolvenzverwalter bestreitet, weil die Abtretung nicht ordnungsgemäß angezeigt ist. Der B ist anderer Meinung.
Ich hätte gedacht, dass man zum Nachweis des Forderungsübergangs auf den B entweder eines umgeschriebenen Titels (bzw. des umgeschriebenen Bürgschaftsvertrages) oder wenigstens eines öffentlichen beglaubigten Nachweises der Abtretung bedarf. Lieg ich da falsch?
Rechtsprechung oder entsprechende Hinweise zum Nachlesen nehm ich gern entgegen...