Abwehr einer Bagatellforderung

  • @ Diabolo:

    Aber das was AndyK. hier von sich gibt, ist schon ganz schöner schwerer Tobak, der aus Sicht von uns Anwälten jeder Realitätsgrundlage widerspricht. Dies muss ich einfach mal sagen können.



    Ja, wie kann man sich dann erklären, dass hier eine Anwaltskanzlei mit 3 Anwälten (dies entspricht nicht mal 15% aller ansässigen Anwälte) insgesamt über 50% aller Beratungshilfesachen ausmacht, manche gerade dort im Jahr über 20 Beratungshilfescheine bekommen (müssen)... und das mir, wie ich oben schon mal zitierte, einer aus dieser Kanzlei mir persönlich sagte: "Mir hat übrigens mal vor Wochen ein Anwalt höchst persönlich gesagt: "Schade, dass Herr X jetzt in der JVA sitzt, er war ein Garant für 25 Beratungshilfesachen im Jahr."????

    Wenn meine Feststellungen hier als schwerer Tobak bezeichnet werden, dann mögen mir diejenigen diese Sachverhalte mal erklären !!! Es ist nunmal Tatsache, dass es Anwaltskanzleien gibt, die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe als Haupt-Standbein haben. Wie das wirtschaftlich möglich ist, bleibt mir zwar auch ein Rätsel, aber diese Tatsache (!) kann man hier nicht einfach als Hirngespinst abtun. Eben diese Kanzlei hat angefangen bei mir die Frage, ob nun die Postpauschale zur Beratungshilfegebühr in Höhe von 14 € entstanden ist oder diese zu einer fiktiven Geschäftsgebühr in Höhe von 20 € zu berechnen ist, über Erinnerung, Beschwerde, weitere Beschwerde bis vor unser OLG getrieben (und dort natürlich nicht Recht bekommen). Diese 6 € mehr pro Beratungshilfesache schien von solcher wirtschaftlichen Bedeutung für diese Kanzlei zu sein, dass man in jeder neuen Beschwerdefrist mehrere Seiten Papier beschrieb und wahrscheinlich Stunden an Arbeitszeit investiert hat. Auch dies ist ein weiteres Indiz, dass Beratungshilfe offenbar ein wichtiges wirtschaftliches Standbein ist. Und was das so an Schriftsätzen vorgelegt wird zu Glaubhaftmachung der Geschäftsgebühr - ich sehe sie bei der Abrechnung jedes Mal - über den Umfang und den Inhalt will ich mich da gar nicht auslassen, eines jedenfalls: So manches Schreiben hätte der Mandant ohne weiteres selbst verfassen können (z.B. "Ich habe Sie im Namen meines Mandanten aufzufordern, folgende Behauptungen .... in der Öffentlichkeit zu unterlassen".).

    Im Bezirk des Nachbar-Amtsgerichts hängen sogar in Dönerläden Zettel einer Anwaltskanzlei, dass man die Leute gern berät auch auf Beratungshilfebasis (zu Lasten des Steuerzahlers). Und da will man uns aufbinden, Beratungshilfe sei so ein notwendiges Übel, man könne es ja mit dem Gewissen nicht vereinbaren, die Leute wieder wegzuschicken.

    Also bitte mal zuerst nachdenken, bevor andere eines starken Tobaks beschuldigt werden.

  • Es gibt aber einfach nichts Verwefliches an dem Versuch eine strittige Rechtsfrage bis zum Obergericht zu bringen. So wie ich das sehe durfte sich ja schon so gut wie jedes OLG mit der Frage der Auslagenpauschale in der Beratungshilfe befassen.

    Dass eine Kanzlei ihre Brötchen nur mit PKH und BerH verdient ist doch auch nichts Schlimmes. Er darf doch Werbung machen wo und wieviel er will.

    Ob die Beratungshilfe dann zu erteilen ist, muss jedes Mal geprüft werden und wenn der gesetzliche Anspruch da ist und kein Ablehnungsgrund ersichtlich, dann gibt es daran auch nichts auszusetzen. Dass es sich manche Leute einfach machen mag ja sein, aber das ist dann Sache des Gesetzgebers. Wenn eine Kanzlei aus der aktuellen rechtlichen Lage ein Geschäftsmodell aufgebaut hat, das auch noch funktioniert, dann ist das doch nicht zu kritisieren, nur weil das deinen moralischen Vorstellungen nicht konform ist.

    Schließlich zahlen ja auch die Empfänger von BerH Steuern, auch Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger zahlen Steuern. Dass die Arbeit bei sog. Stammkundschaft mit gewissem querulatorischem Potential nicht immer Spass macht ist klar, aber wenn es das Gesetz zulässt müssen wir das hinnehmen und können den Leuten nicht mit maximaler Unfreundlichkeit die Meinung geigen.

  • @Andy K.

    Jetzt komm aber wirklich mal runter!! Du magst ja mit Deinen Beobachtungen in Deinem Bezirk richtig liegen und es ist grundsätzlich auch ok, sich mal Luft zu machen.
    Auch in unserem OLG-Bezirk gibt es solche RAe! Aber die sind doch eindeutig in der Minderheit!
    Außerdem solltest Du Deinen Frust dann vielleicht doch wirklich besser konkret bei denen loswerden, die ihn verursacht haben. Es ist schließlich auch eher ein politisches Problem....die RAe haben die Vorschriften ja schließlich auch nicht gemacht.
    Und wie Du ja hier im Forum nun zweifelsfrei erkennen kannst gibt es eine sehr große Anzahl von RAe, die einen guten Job machen und mit denen man sich über auftretende Probleme bestens unterhalten kann.

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Also bitte mal zuerst nachdenken, bevor andere eines starken Tobaks beschuldigt werden.



    Es geht um Deine Aussage, dass die Anwälte kein Interesse haben, die Ausuferungen einzudämmen. Vielleicht hängst Du Dich an den 10 Prozent Anwälten auf, für die das zutrifft. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Kollegen, auf den Deine Äußerungen zutreffen.

    Und die Sache mit den Formschreiben etc. ist eigentlich schon eine Frechheit. Aber lassen wir das, jedem seine eigene Meinung.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ist ja völlig OK so. Bleiben wir dabei, es ist eine Minderheit, um die es hier geht - das betrifft sowohl den Missbrauch als auch die Formschreiben. Und der Gesetzgeber sollte schon mal endlich was tun, um diesem Einhalt zu gebieten (es mag zwar eine kleine Zahl von Anwaltskanzleien sein, aber wenn man das Problem von der Seite der Ausgaben her betrachtet, ist das Problem eben nicht mehr vernachlässigbar). Mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften kann man diesem Missbrauch eben nur schwer begegnen - insoweit bin ich nur einer von vielen, der sich eine Gesetzesänderung wünscht.

    Völlig unbestritten ist auch, dass es eine Vielzahl/ große Mehrzahl seriöser Anwälte gibt. Und klar ist auch, dass nicht nur Anwälte mit dem Werbung machen, was letztlich der Steuerzahler bezahlt - man denke an Autohäuser, Versicherungsunternehmen .......

    Ich bin übrigens nur ein kleines Licht und muss jedes Jahr erneut berichten, wieso denn die Ausgaben für Beratungshilfe erneut so sehr gestiegen sind (vielleicht weil man die Ursachen gar bei uns sucht, obwohl man die Tätigkeit nicht mal richtig durch entsprechende Arbeitzeit/Pensen berücksichtigt). Und da stößt man automatisch auf die von mir erwähnten Fälle. Ich weiß ja nicht, wenn andere es normal finden, dass Leute, die einen Anwalt nicht bezahlen müssen, einen solchen mehr als 20 mal im Jahr in Anspruch nehmen, gut, dann halte ich mich eben zurück. Ansonsten habe ich hier nicht nur Behauptungen aufgestellt, sondern sie aus eigener Erfahrung mit Beispielen unterfüttert.

  • Mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften kann man diesem Missbrauch eben nur schwer begegnen. .........Ich weiß ja nicht, wenn andere es normal finden, dass Leute, die einen Anwalt nicht bezahlen müssen, einen solchen mehr als 20 mal im Jahr in Anspruch nehmen.


    Du kannst hier doch in jedem einzelnen Thread nachlesen, wie man den Missbrauch eindämmt. Jemand, der zwanzig mal einen Anwalt braucht, hat sicher nicht jedes Mal ein neues Problem, sondern kann auf die Auskünfte vorheriger Beratung zurückgreifen und selbst tätig werden.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften kann man diesem Missbrauch eben nur schwer begegnen. .........Ich weiß ja nicht, wenn andere es normal finden, dass Leute, die einen Anwalt nicht bezahlen müssen, einen solchen mehr als 20 mal im Jahr in Anspruch nehmen.


    Du kannst hier doch in jedem einzelnen Thread nachlesen, wie man den Missbrauch eindämmt. Jemand, der zwanzig mal einen Anwalt braucht, hat sicher nicht jedes Mal ein neues Problem, sondern kann auf die Auskünfte vorheriger Beratung zurückgreifen und selbst tätig werden.




    Ich kann es schon verstehen, jede einzelne Zurückweisung macht unnötige Arbeit. Aber ich denke, die besonderen Antragsteller und Anwälte kann man - solange der Gesetzgeber untätig bleibt - nicht anders erziehen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften kann man diesem Missbrauch eben nur schwer begegnen. .........Ich weiß ja nicht, wenn andere es normal finden, dass Leute, die einen Anwalt nicht bezahlen müssen, einen solchen mehr als 20 mal im Jahr in Anspruch nehmen.


    Du kannst hier doch in jedem einzelnen Thread nachlesen, wie man den Missbrauch eindämmt. Jemand, der zwanzig mal einen Anwalt braucht, hat sicher nicht jedes Mal ein neues Problem, sondern kann auf die Auskünfte vorheriger Beratung zurückgreifen und selbst tätig werden.




    Und wie willst du z.B. begründen, wenn 5x im Jahr zum Umgangsrecht (Weihnachten, Pfingsten, Ostern, Sommerferien....) ein Antrag eingeht. Der alte Antrag ist bereits abgerechnet und es kommt die Begründung, die Leute wären so zerstritten, dass sie nur über ihre Anwälte miteinander kommunizieren können.


    Man schließt eine Vereinbarung ab, dass das Kind an den Feiertagen... zum Umgang herausgegeben wird. Dann hält sich die Mutter wieder nicht daran (man hat ja kaum Sanktionsmöglichkeiten) - und der Vater muss wieder beim Anwalt einrücken. Für derartige Fälle habe ich ja sogar noch Verständnis !

    Dann gibts ja noch die Fälle, wo man sich angeblich unberechtigten Forderungen ausgesetzt sieht .... (2 Telefonfirmen, Miete, Energie, was weiß ich nicht noch...). Die Fälle sind vom Streitpunkt her nicht so, dass sie nahezu identisch sind, sind immer wieder neue Streitfragen....
    So einfach ist das nun wirklich alles nicht.

  • Aber ich denke, die besonderen Antragsteller und Anwälte kann man - solange der Gesetzgeber untätig bleibt - nicht anders erziehen.



    So ist es.

    Entweder die Voraussetzung für eine Bewilligung/Festsetzung liegen vor oder nicht. Ist letzteres der Fall gibt es eine Zwischenverfügung, eine Zurückweisung oder Absetzung. Und das ganze sachlich und gut begründet. Wenn man die IT-Technik nutzt, kann man sich manche Arbeit vereinfachen.

    Es gibt doch nichts besseres als im Falle von "besonderen" Antragstellern (sei es die Mandantschaft oder der beauftragte RA) vom "Hausrichter" oder dem Beschwerdegericht bestätigt zu werden. Und wenn nicht: Sportlich nehmen, und weiter machen. Die Querulanten sind hier bei uns auch klar in der Unterzahl. Nach mehreren Jahren haben sowohl die meisten Rechtsuchenden als auch die RAe verstanden wie der Hase hier läuft.

    Eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen ist derzeit wohl (noch) nicht gewollt. Also müssen das Gericht, der Staat und der Steuerzahler mit dem derzeitigen Zustand und den damit verbundenen Folgen leben. M. E. kann man aber auch mit der derzeitigen Gesetzeslage vernüftig arbeiten.

    @ Andy: Ich muss A. U. recht geben. Bzgl. der von dir geschilderten Fälle (die zugegebener Maßen ärgerlich sind), findest du doch auch im Forum ausreichend Hilfen um den Problemen Herr zu werden.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Andererseits ist es mir gerade durch den Kopf geschossen:

    Die Zeiten werden immer härter und das Realeinkommen sinkt. Vielleicht liegt das gestiegene Beratungshilfeaufkommen auch zum Teil daran.

    Im Übrigen gibt es auch bei mir streitige Fälle (Prozesskostenhilfe in Mahnverfahren), in denen ich die Meinung des zuständigen Gerichts ein einziges Mal teste. Wenn sie mir dann sagen, Anwaltsbeiordnung ist nicht, nehme ich den Antrag zurück und stelle ihn niemals wieder.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • @ Andy: Ich muss A. U. recht geben. Bzgl. der von dir geschilderten Fälle (die zugegebener Maßen ärgerlich sind), findest du doch auch im Forum ausreichend Hilfen um den Problemen Herr zu werden.



    Ist ja richtig so, auch bei mir ist durch derartige zusätzlich Hilfen die Zahl der Zurückweisungen schon stetig gestiegen - und Erfolgsgefühl hatte ich auch dabei, denn nicht einer Erinnerung dagegen wurde richterlicherseits stattgegeben.
    Das sind dann eben wieder mal Glücksmomente.

    Andererseits ist es mir gerade durch den Kopf geschossen:

    Die Zeiten werden immer härter und das Realeinkommen sinkt. Vielleicht liegt das gestiegene Beratungshilfeaufkommen auch zum Teil daran.



    Das ist auch ein wichtiger Grund dafür, aber nicht der alleinige. Leider darf man nicht nur die (wie auch immer zustande gekommenen) Arbeitslosenzahlen sehen, sondern das Realeinkommen, dass - so wie es von den Gewerkschaften immer wieder hervorgehoben wird - regelmäßig sinkt, trifft auch für uns im öffentlichen Dienst zu. Warten wir erst mal die Zeit nach den Wahlen ab, dann gibt es keine Geschenke mehr.

  • Beratungshilfe ist und wird immer ein heißes Thema bleiben. Jedoch sollte hier auch das Ausgangsthema im Auge behalten werden. :lupe:

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Beratungshilfe ist und wird immer ein heißes Thema bleiben. Jedoch sollte hier auch das Ausgangsthema im Auge behalten werden. :lupe:


    völlig richtig, danke für den Hinweis.
    Also: wir gehen jetzt Eis essen und diabolo gibt einen aus;).

  • Es müsste dann wenigstens so sein (wie etwa bei dem Entwurf zum PKH-Reformgesetz angedacht), dass das Erlangte herauszugeben ist, ich will es mal mit zwei Beispielen verdeutlichen:

    I.

    A (BerHi) fordert gegen B Zahlung von 500 €. Man schließt Vergleich ab, dass B an A 300 € zu zahlen hat, Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
    Was spricht dagegen, dass von dem 300 € erlangtem Geld nicht die 255 € Anwaltskosten zu bezahlen sind. Wieso soll der Steuerzahler dem A mit vollständiger Zahlung seiner Kosten dazu verhelfen, dass er an seine 300 € kommt und diese dann auch noch behalten darf ? Das ist einfach nicht einzusehen auch im Hinblick auf diejenigen, die ihre Anwaltskosten selber bezahlen müssten.

    II.

    A fordert von B 50 €. Durch die Inanspruchnahme des Anwalts werden diese auch gezahlt. Damit verbundene Kosten werden in diesem Zusammenhang aber nicht weiter verfolgt, schließlich bekommt der Anwalt seine 99 € aus der Staatskasse (bei dem Gegenstandswert würde er als "Wahlanwalt" sonst ja sogar einiges weniger bekommen). Warum sollte der A dann nicht die erlangten 50 € aufwenden müssen, um seine angefallenen Kosten an die Staatskasse zu bezahlen ?
    Wenn das so wäre und die Leutchen das wüssten, würde so mancher gar nicht erst einen Anwalt aufsuchen, wenn für ihn unter dem Strich nichts übrig bleibt.
    Und eine selbst zahlende Partei müsste auch das Erlangte (oder sein sonstiges Vermögen) zur Zahlung der eigenen Anwaltskosten verwenden, wenn man eine Kostenerstattung durch den Gegner nicht zustande bringt. Insoweit wäre der Vorschlag auch nicht mehr wie Recht bzw. wie Gleichbehandlung.

  • Kermit würde sagen: "Applaus, Applaus, Applaus!"

    Eine entsprechende Regelung wird aber leider Wunschdenken bleiben.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Kermit würde sagen: "Applaus, Applaus, Applaus!"

    Eine entsprechende Regelung wird aber leider Wunschdenken bleiben.

    Wobei Andy aber Recht hat. Indirekt wird das geänderte BerHilfeGesetz einen Weg hierfür schaffen, indem die Vertretung gesondert beantragt werden muss. Und dann liegt es an dem jeweiligen Rechtspfleger, ob er die Notwendigkeit einer Vertretung sieht. Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung kann jeder selbst und das Mahnverfahren wird auch jedem Antragsteller zugetraut. Fraglich ist nur, wie das die Erinnerungsrichter sehen.

    Es wäre ggf. Lohnenswert, gleich im BerHilfeGesetz zu verankern, dass bei der Geltendmachung einer Forderung und auch bei der Abwehr von Forderungen nur Beratungen vergütet werden.

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