Wahlbenachtigungsschein an Betreute

  • Es geht nicht um den Gesetzestext, sondern um die Schlussfolgerung für vorleigenden Fall (siehe # 12).

    Was soll's, gib's doch zu! Mein Beitrag mit dem "Hammersymbol" war doch auch nicht das Gelbe vom Ei!

  • Ich hatte daraus den Schluß gezogen, daß die Betreute im vorliegenden Fall nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, weil keine Betreuung für alle Angelegenheiten vorliegt. War das nun richtig oder nicht?

  • Ich hatte daraus den Schluß gezogen, daß die Betreute im vorliegenden Fall nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, weil keine Betreuung für alle Angelegenheiten vorliegt. War das nun richtig oder nicht?

    Ich habe den Beitrag # 12 so (miss-?)verstanden, dass er das Gegenteil des (späteren) Beitrages # 15 (Ernst P.) besagt.

  • Geht die ganze Sophisterei nicht etwas am Problem vorbei:gruebel:. Natürlich sind viele Betroffene nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass sie wählen können.
    Briefwahl oder Wahl mit Hilfestellung ist nur dann möglich, wenn noch eine Mindestentscheidungsfähigkeit vorhanden ist. Sollte das nicht mehr der Fall sein, wandert die Wahlbenachrichtigung eben in den Papierkorb.

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