edit :
Ich habe hier ´mal alle zusammenfassbare Threads mit den Themen
- Anfechtung der Ausschlagung
oder
- Anfechtung der Annahme einer Erbschaft
zusammengefasst.
the bishop
Mod.
Haltet ihr es für denkbar, dass jemand beim Notar eine Erbschaftsausschlagung unterzeichnet, aber nicht weiß, was er dort genau unterschrieben hat? Der Notar hat dem Erben folgenden Text vorgelesen und ihn sodann unterschreiben lassen: "In obiger Nachlasssache bin ich als Miterbe meiner verstorbenen Ehefrau berufen. Ich schlage hiermit die Erbschaft nach meiner Ehefrau, gleichviel aus welchem Rechtsgrunde ich als Erbe berufen bin, aus". Drei Monate später kommt dann die Anfechtung dieser Ausschlagung mit der Begründung, er sei bei Abgabe der Erklärung irrtümlich der Meinung gewesen, sowas wie eine Vollmacht für die Stieftochter zur Wohnungsauflösung zu erteilen. Erst seine Verwandten hätten ihn 3 Monate später darüber aufgeklärt, dass er nichts aus dem Nachlass erhalte und der zwischenzeitlich ergangene Erbschein die Stieftochter als Alleinerbin ausweise.
Kann man denn wirklich unterstellen, dass jemand eine Ausschlagung nicht versteht - zumal, wenn er schon einmal ein Nachlassverfahren mitgemacht hat und Erbe geworden ist? Selbst als rechtlicher Laie (der Mann ist ehemaliger Maurer, 70 Jahre alt und wegen einer körperlichen Behinderung auf den Rollstuhl angewiesen) müsste man doch verstehen, was eine Ausschlagung bedeutet. Ist denn da wirklich ein Inhaltsirrtum möglich? Ich habe in der Literatur dazu nichts gefunden - vielleicht weiß ja einer von euch was dazu.