"Genehmigung" einer falschen Rechnung durch den Kunden

  • Mal was ganz Wahnwitziges: Hier hat ein Stromanbieter eine falsche Rechnung an einen Abnehmer gesendet. Weil die Herren bei der ...-AG falsche Zahlen in ihr Abrechnungssystem eingaben, hat der Kunde zunächst ein Guthaben auf seine Vorabzahlungen erhalten. Nachdem sie den Fehler Monate später bemerkt haben, senden die Stromwerke nun eine "korrigierte Rechnung" und fordern ein Vielfaches nach.

    Der Kunde wendet nun ein, er habe auf die Richtigkeit der ersten Rechnung vertraut und wolle die Nachzahlung nicht leisten. Die ...AG habe einen "Vertrauenstatbestand" geschaffen.

    Mal ehrlich, § 242 BGB schön und gut, aber zur Auffangnorm für jeden noch so aussichtslosen Sachverhalt muss der doch auch nicht herhalten.

    Andererseits sehen viele AGBs einseitig vor, dass der Kunde seine Rechnung ohne Widerspruch genehmigt. Insofern könnte man den Stiefel hier durchaus umdrehen.

    Aus dem Bauch raus, was meinen die Expteren hier zu diesem Fall?

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