eidestattliche Versicherung anstelle der Geburtsurkunde

  • Ich habe hier einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nach gesetzlicher Erbfolge. Erben sollen die Ehefrau und die Tochter des Erblassers werden. Es fehlt jedoch die Geburtsurkunde der Tochter des Erblassers. Diese soll abhandengekommen sein. Dafür wurde eine eidesstattliche Versicherung der Mutter eingereicht, in der sie erklärt, dass aus der Ehe mit ihrem Mann am 02.06.1944 die genannte Tochter hervorgegangen ist. Die e.V. wurde vor einem Richter bei einem Amtsgericht erklärt. Ich habe diese Akte angefordert, werde jedoch wohl nichts erhalten, da die e.V. aus dem Jahr 1962 stammt.

    Der Notar wurde daraufhingewiesen, dass eine Urkunde vorzulegen ist und eine e.V. nur ausreichend ist, wenn die Urkunden nur mit unverhältnismäßiger Schwierigkeit zu besorgen sind.

    Dazu gibt er an, dass er bei zwei Amtsgerichten angefragt hat. In welchem Zusammenhang diese zu der Geburt stehen, ist mir noch nicht ganz klar. Anscheinend handelt es sich um Vormundschaftsakten. Aber auch diese wurden anscheinend schon vernichtet. Außerdem soll die Tochter in Treuburg geboren sein, so dass die Urkunde nur vom Standesamt I in Berlin angefordert werden kann. Diese haben nun mitgeteilt, dass die Bearbeitung 18 Monate dauern wird. Die Angelegenheit ist nach seiner Aussage eilig, da die Tochter ins Heim gekommen ist und nun das Haus verkauft werden soll, um die Kosten zu tragen.

    Einen ähnlichen Fall habe ich auch in einer anderen Akte. Daher meine Frage, wann würdet ihr ein anderes Beweismittel, wie die e.V. zulassen? Irgendwie denke ich mir, das dann ja jeder kommen kann und eine e.V. abgibt. Andererseits finde ich es schon ziemlich unverhältnismäßig die 18 Monate abzuwarten und dann vielleicht trotzdem keine Urkunde aus Berlin zu erhalten.

    In dieser Sache habe ich aber ein ungutes Bauchgefühl. Die Ehe wurde am 20.09.1947 geschlossen. Also vor der angeblichen Geburt des Kindes. Außerdem liegt mir eine durch den Notar beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde vor. So wie es ausshieht stammt sie aus dem Familien- oder Familienstammbuch. Davor hat er mit Kugelschreiber vermerkt "Auszugsweise". Sollte ich mir vielleicht das komplette Familienbuch vorlegen lassen?

  • Die Antragsteller müssen m.E. auch versuchen, die Geburtsurkunde direkt aus Polen anzufordern (über die deutsche Botschaft -> ist nicht unverhältnismäßig, dauert nicht lange und ist wohl auch nicht so teuer).
    Das Standesamt Berlin I hat nur die Unterlagen von einigen Standesämtern.

    Außerdem würde ich wohl auch auf Vorlage des vollständigen Familienbuchs bestehen.

  • Dafür wurde eine eidesstattliche Versicherung der Mutter eingereicht, in der sie erklärt, dass aus der Ehe mit ihrem Mann am 02.06.1944 die genannte Tochter hervorgegangen ist.

    Die Ehe wurde am 20.09.1947 geschlossen. Also vor der angeblichen Geburt des Kindes.



    Soll das heißen nach der Geburt oder hast Du Dich bei den Zahlen vertippt?

    Ich vermute mal, dass das Familienstammbuch nicht auffindbar ist, sonst hätte der Notar das ja schon eingereicht, statt langwierige Forschungen anzustellen.

    Wer hat denn den Antrag gestellt?
    Ist das ein aktueller Erbfall und könntest Du die Mutter selbst befragen?

    Grundsätzlich würde mir eine eV. der Kindesmutter als anderes Beweismittel reichen, wenn es 18 Monate dauern soll, eine Geb.urkunde zu beschaffen.
    Wenn man die aber über die Botschaft schneller kriegt, wie Egons Mama beschreibt, sollte das zunächst versucht werden.

    War das "Kind" denn evtl. auch mal verheiratet? Dann müsste es ja ein Familienbuch geben, in welchem auch der Vater eingetragen ist.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Sofern das Kind vor der Ehe geboren wurde, könnte es durch die nachfolgende Ehe der Eltern legitimiert worden sein.

    Die Geburtsregister von Treuburg bis 1944 (leider kann ich jetzt nicht so schnell sagen ob bis 31.12.1944) befinden m.W. sich noch in Polen und sind ohnehin nicht beim StA I in Berlin.

    Anschrift des zust. Standesamts:

    Urzad Stanu Cywilnego
    Plac Wolnosci 3
    PL 19-400 Olecko


    Fraglich allerdings, ob es der Antragstellerin ohne weitere Schwierigkeiten und vor allem schnell gelingt, die Urkunde zu beschaffen.

    Um tatsächlich nach § 2356 I Satz 2 BGB auf die Urkunde verzichten zu können und statt dessen die EV als Hilfsnachweis anzuerkennen, muss auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden. Um wieviel Nachlass reden wir denn hier?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Irgendwie habe ich wohl den Sachverhalt noch nicht richtig verstanden. Wieso gibt es Vormundschaftsakten, wenn es sich um ein eheliches Kind handelt? Oder doch nichtehelich?
    In jedem Falle würde ich mir das vollständige Familienbuch vorlegen lasen, so denn vorhanden.
    Und grundsätzlich würde ich die e.V. der Mutter, dass es sich bei der Tochter um ein gemeinsames Kind handelt, nicht ausreichen lassen. Trotz der Prognose von 18 Monaten Wartezeit und Ungewissheit über den Ausgang. Ist das Kind getauft? In Polen sind noch viele Kirchenbücher vorhanden und vielleicht existieren dort noch Unterlagen. Wann ist die Familie denn ausgereist? Gibt es in diesem Zusammenhang noch Unterlagen?

  • Ist das Kind getauft? In Polen sind noch viele Kirchenbücher vorhanden und vielleicht existieren dort noch Unterlagen.



    Negativ. Für den Ort und den Zeitraum :daumenrun


    Dennoch bin ich auch der Meinung, dasss hier wieder einmal ein genauer SV zur Entscheidung helfen könnte....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Unter http://www.danzig.diplo.de/Vertretung/dan…rischer_Service
    findet man ein sehr gutes Merkblatt zum Thema Urkundenbeschaffung/Genealogie/Erbenermittlung, in dem genau erläutert ist, wo man welche Urkunden beschaffen kann.
    Ich habe dieses Merkblatt mal ausgedruckt und meiner Zwischenverfügung beigefügt. Nach ca. 2 1/2 Monaten konnte der Notar mir sodann die fehlenden Urkunden vorlegen.
    Vielleicht hilft dies weiter.

  • Oh dieses Merkblatt ist ja super. :daumenrau Das könnte ich wirklich dem Notar mal schicken.

    Warum es Vormundschaftsakten gibt, weiß ich noch nicht. Auch dies will ich mit dem Notar noch abklären. Aber, dass es anscheinend welche gibt, macht mich ebenso stutzig...daher das schlechte Bauchgefühl.

    In der Urkunde wurde der Nachlass mit 42.000 € angegeben.

    Die Idee die Erben der zweiten Ordnung anzuhören, find ich auch gut. Muss dann nur noch heruasfinden, ob es diese überhaupt gibt.

    @ Sonntagskind: Es soll "nach" der Geburt heißen. :oops: Da hab ich mich wohl vertippt. Antragstellerin ist die Mutter, also könnte ich sie auch noch befragen. Ob die Tochter geheiratet hat, ist mir bisher nicht bekannt. Also auch nicht was in dem Familienbuch steht. Ich bin mir aber schon sicher, dass ihre Eltern ein Familienbuch haben, da die beglaubigte Kopie des Notars darauß stammt.


  • @ Sonntagskind: Es soll "nach" der Geburt heißen. :oops: Da hab ich mich wohl vertippt. Antragstellerin ist die Mutter, also könnte ich sie auch noch befragen. Ob die Tochter geheiratet hat, ist mir bisher nicht bekannt. Also auch nicht was in dem Familienbuch steht. Ich bin mir aber schon sicher, dass ihre Eltern ein Familienbuch haben, da die beglaubigte Kopie des Notars darauß stammt.

    Also wenn die Mutter noch lebt, dann kann man die ja erstmal anhören und die wichtigen Fragen stellen. Wenn sie versichert, dass die Tochter von dem Erblasser stammt und die hinterher geheiratet haben, hätte ich kein Problem, das als anderweitigen Nachweis zu akzeptieren.
    Wird ja untermauert durch die eV von 1962 und die begl. Kopie des Notars.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Gestern war der Bürovorsteher aus dem Notariat hier. Ich hab ihm die Merkblätter mitgegeben und ihm die Adresse des Standesamtes mitgeteilt. Das Familienbuch hatte er auch dabei. Es war keine Geburtsurkunde enthalten. Warum es diese Vormundschaftsakten gab, konnte er mir auch nicht sagen. Sie haben bei den Gerichten, wo die Familie früher gelebt hat, anscheinend einfach mal so angefragt und sind dann auf diese Akten gestossen. Zu den Hintergründen konnte er mir nur sagen, dass die Mutter das Kind wohl in Polen geboren hat und dann direkt aus dem Krankenhaus geflüchtet ist. In der e.V. hat sie aber angegeben, dass es zumindest einmal eine Geburtsurkunde gegeben haben soll. Ich hab ihm aber auch gesagt, dass die Mutter näheres zu den Familienverhältnissen darlegen soll. Erben der zweiten Ordnung soll es wohl auch geben. Zumindest steht das Notariat im Kontakt mit einem Neffen. Die Anschriften der Geschwister müssen aber wohl noch ermittelt werden.

    Hab also ne Kombination aus allen euren Vorschlägen gemacht. Nochmal danke dafür. :) Auf die Geburtsurkunde werde ich aber zunächst erstmal nicht verzichten. Erst wenn alles weitere zu keinem Erfolg geführt hat.

  • Ich habe einen etwas anders gelagerten Fall.

    ESA wurde vom Notar beurkundet. Erben sollen sein:
    die Ehefrau sowie die beiden Kinder
    Es werden vorgelegt:
    1) Geburts- und Sterbeurkunde des Erblassers ( warum auch immer die GU erschließt sich mir nicht, ist aber nicht schädlich....)
    2) Geburtsurkunden der beiden Kinder des Erblassers
    3) Trauschein der ev. Kirche des Erblassers und der Antragstellerin

    Nun habe ich bemängelt, dass die Eheurkunde nicht vorgelegt wurde.
    Die ev. Trauung wurde hier im Gerichtsbezirk geschlossen im Dezember 1950.

    Hierauf die Antwort des Notars:

    Der Antragstellerin liegt keine Heiratsurkunde vor. Die Tasache der Ehe ist der Gebursturkunde der Kinder zu entnehmen, die Ihnen bereits vorliegt.


    äähhhhh???? :gruebel: Hab ich da etwas verpasst? Ich gehe davon aus, dass ich auf die Nachreichung der Eheurkunde bestehen kann.

    Zum Einen ist diese ganz, ganz einfach zu beschaffen. Weiterhin kann sich ja aus der Eheurkunde ergeben, dass die Ehe bereits geschieden ist o.ä.

    Dieses ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Geburtsurkunde der Kinder..... Ein ev. Kirchentrauschein reicht mir auch nicht aus.

    Sehe ich das verkehrt?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Dankeschön! Hab schon an mir gezweifelt....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Zunächst mal: Wer soll den Erbe werden? Die Frau auch? Dann muss eine HU her.

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  • Zunächst mal: Wer soll den Erbe werden? Die Frau auch? Dann muss eine HU her.




    Siehe SV. Die Ehefrau und die beiden Kinder. ;)

    Hab dem Notar das auch geschrieben.
    Vielen Dank an euch fleißige Mitstreiter.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • :daemlich


    TL:D

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  • :daemlich


    TL:D



    Macht doch nix, wir werden doch alle nicht jünger...:troest:

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    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • dito!
    (In der Geburtsurkunde könnten ja auch als Mutter Frau Lehmann und als Vater Herr Lehmann stehen, die zufälligerweise den gleichen Geburts-/Nachnamen haben, aber nicht verheiratet sind)



    [Klugscheiß-Modus]

    bei Eheleuten würde dann bei der Ehefrau aber "[Vorname(n)] Lehmann geb. Lehmann" stehen (wenn die Frau den Namen des Mannes angenommen hat) ...

    [/Klugscheiß-Modus]

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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