Auflösung

  • Bin leider Anfänger im Vereinsrecht und hab folgende Fragen:

    1. hab hier nen Verein, bei dem mir der Vorsitzende mitgeteilt hat, der Verein existiere nicht mehr, er habe zwar versucht, eine MV einzuberufen, es waren jedoch zu wenig Mitglieder anwesend. In der Satzung steht, dass die MV beschlussfähig ist, wenn 13 Mitglieder anwesend sind und dass zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins 2/3 der Vereinsmitglieder anwesend sein müssen. Mein Problem ist nun, was ist wenn der Verein zB nur noch 8 Mitglieder hat?? Können dann gar keine Beschlüsse mehr gefasst werden?

    2. ähnlicher Fall:
    MV hat Auflösung beschlossen. Es waren jedoch nur 7 da, lt. Satzung liegt beschlussfähigkeit aber nur vor, wenn 10 Mitglieder da sind.

    Was nun???

  • Zunächst: Sorry, hab den thread erst so spät gesehen.

    Zu 1: In den meisten satzungen steht drin, dass bei Vorliegen einer beschlussunfähigen MV eine weitere einzuberufen ist, die dann auf jeden Fall beschlussfähig ist. In der satzung enthalten? Falls nein greift sicherlich eine gesetzliche Lösung. Mangels BGB zur Hand und Handbuch kann ich Dir das genauere erst Montag sagen.
    Wenn der verein aber gar keine Mitglieder mehr hat, ist das Problem eh erledigt ( siehe anderweitige threads hier, wurde bereits besprochen).

    zu 2: dto!

  • :oops: , der Thread ist mir ebenfalls durch die Lappen gegangen. :oops:

    Wenn es in der Tat so ist, dass noch "einige" Mitgleider vorhanden sind, die jedoch z.T. nicht auf der MV erscheinen wollen und deren Beschlussfähigkeit verhindern und die von Diabolo genannte Regelung fehlt, dann hängt man in der Tat im Moment durch. Ich habe jetzt auch keine Unterlagen zur Hand, aber aus eigener Erfahrung habe ich in einer ähnlichen Lage folgende "Hauruck"-Methode angewandt (natürlich höchst "inoffiziell" ;) :

    Wenn kein Interesse mehr am Verein besteht, wird die Möglichkeit gegeben, innerhalb von ... aus dem Verein auszutreten und dafür Sorge zu tragen, dass der Verein unter 3 Mitglieder rutscht. Als 1. Vors. hatte ich angedroht, nach Fristablauf selbst das Amt niederzulegen und auszutreten und jemand anderes dürfte sich dann mit der Abwicklung des Vereins befassen. In Rekordzeit hatte der Verein nur noch 2 Mitglieder, so dass ich den Antrag auf Entzug der Rechtsfähigkeit stellen konnte, abzuwickeln gab es eh nichts, der Verein würde gelöscht und gut war´s.

    Klappt so etwas nicht, dann wird der Verein bis zur Änderung der Situation einstweilen vor sich hindümpeln müssen. Man sollte auf jeden Fall bei jeder MV, die ja doch einmal beschlussfähig sein könnte, den TOP "Satzungsänderung bzgl. § ..." vorsehen, damit man die Beschlussfähigkeit der MV dahingehend ändern kann, dass die MV "ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen" immer beschlussfähig ist.

  • Noch eine Frage zu diesem Thema:
    Der Vorsitzende eines Vereins (einzelvertretungsberechtigt) ist nunmehr alleiniges Mitglied. Nun meldet er die Auflösung, die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen des Vereins an (beschlossen in MV vom...). Laut Satzung ist jede MV beschlussfähig. Kann man das so eintragen?

  • :daumenrau
    m.E. kein problem. Habe einen ähnlichen Fall beim VR durchbekommen, da waren noch zwei mitglieder (vorsitzender und schatzmeister(?)) vorhanden.
    Wurde anstandslos gelöscht.

  • folgender Fall:
    Laut Satzung ist die MGV zur Auflösung beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder erschienen sind.
    In der Einladung zu meiner 2.MGV heißt es so schön: "In der letzten nicht beschlussfähigen 1.MGV wurde bereits die Auflösung beschlossen. Sollte in der neuen 2.MGV wieder keine Beschlußfähihgkeit vorliegen, gilt der Beschluss der 1. MGV"
    nun war 2.MGV, keine 2/3 da, aber die Auflösung wurde von den Eschienenen einstimmig beschlossen
    nun kommt die Anmeldung (Verein soll auch gleich erlöschen da Liquidation nicht nötig).
    Ist der Auflösungsbeschluss nichtig? (siehe Sauter.... RdNr. 203):confused:
    Zum Verständnis:
    alle Mitglieder wurden geladen; der Vorstand teilte mit, dass regelmäßig keine 2/3 Mehrheit für eine MGV zusammenkommen
    wenn ich nach Sauter gehe kann ja der Verein so nie und nimmer die Auflösung beschließen
    wie sieht ihr das?
    HILFE:oops::D

  • Ist der Auflösungsbeschluss nichtig? (siehe Sauter.... RdNr. 203):confused:

    Meiner Meinung nach ja.
    PP des Vereins, wenn er eine solche Regelung in die Satzung aufnimmt, ohne die Möglichkeit der erleichterten Einberufung einer 2. MGV.
    Im Prinzip bleibt dem Verein dann nur die von 13 inoffiziell angesprochene Hauruck-Methode, wenn er es nicht schafft, die notwendigen 2/3 der Mitglieder zusammenzutrommeln.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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