Moin,
darf ein Zwangsverwalter einen unbefristeten Mietvertrag abschließen?
Hab nur leider einen alten Kommentar dazu gefunden, wonach nur befristete MV mit der Dauer bis zu einem Jahr zulässig sein sollen?
Vielen Dank im voraus.
Recht des Zwangsverwalters
-
loop63 -
14. Juli 2005 um 13:16
-
-
Der ab 01.01.2004 geltende § 6 der Zwangsverwalterverordnung hat die Befristung auf 1 Jahr gestrichen, da das neue BGB-Mietrecht (hier: § 575 BGB) Zeitmietverträge nur noch in engen Grenzen erlaubt.
-
Zitat von loop63
..., wonach nur befristete MV mit der Dauer bis zu einem Jahr zulässig sein sollen?
M.E. müßte die Fragestellung lauten: ..., wonach befristete MV nur mit der Dauer bis zu einem Jahr zulässig sein sollen?
Nach meiner Auffassung war es nämlich auch nach der alten Zwangsverwalterverordnung möglich und auch usus, unbefristete Mietverträge abzuschließen. Nur wenn zeitlich befristete Mietverträge abgeschlossen werden sollten, durften sie die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten.
Dieser Passus ist in der neuen VO gestrichen aus den Gründen wie von Kai beschrieben. Die alte VO kann auch jetzt noch gültig sein für Zwangsverwaltungen, die vor 2004 angeordnet wurden (§§ 25, 26 ZwVwV)
Gruß
Stefan -
Moin,
und herzlichen Dank für die Antworten.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!