Ausgliederung zur Aufnahme (Totalausgliederung)

  • hallo zusammen,

    so ne akte hat man nicht jeden tag (ein glück!), daher freue ich mich über eure meinung zu meinen überlegungen, bin ich in der spur?

    ich habe die übertragende gesellschaft (GmbH & Co. KG), die übernehmende gesellschaft ist ebenfalls eine GmbH & Co. KG.
    angemeldet ist:
    die ausgliederung zur aufnahme (gesamtes vermögen mit ausnahme der beteiligung an der übernehmenden gesellschaft - totalausgliederung).

    Meine Gedanken:
    Anmeldung von allen Gesellschaftern erforderlich, Anlagen und Inhalt Verschmelzungsvertrag wie üblich (Ausnahme kein Prüfungsbericht 125 Satz 2).

    Ausgliederung (§ 123 Abs. 3): der übertragende Rechtsträger (meine GmbH & Co. KG) bleibt bestehen (wie bei der Abspaltung). Die Gesellschaftsrechte am übernehmenden/neuen Rechtsträger werden aber nicht den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers, sondern dem übertragenden Rechtsträger selbst gewährt. Die Ausgliederung ist zur Aufnahme auf bereits bestehenden Rechtsträger (wie in meinem Fall) und zur Neugründung auf neue Rechtsträger möglich.

    Eintragungsreihenfolge:
    Zuerst bei dem übernehmenden Rechtsträger (GmbH & Co. KG), dann bei mir (GmbH & Co. KG). Wirksamkeitsvermerk entfällt.

    Eintragungstext:
    Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom ___ sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom ____ und der Gesellschafterversammlung der ___ vom 29.10.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die ___ mit Sitz in ____als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

    Teile ihres Vermögens als Gesamtheit - klingt irgendwie doof...

    Was meint ihr?
    danke

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!