Anlegung Miteigentumsanteil

  • Hallo,
    ich soll für ein Wegegrundstück (nach dem Erwerb durch 2 Personen) Miteigentumsanteile nach § 3 Abs. 5 GBO buchen. Das Grundstück ist mit einem Wegerecht belastet, welches nach § 9 GBO vermerkt ist. Die Mitigentumsanteile sollen bei den Grundstücken eingetragen werden, bei welchen auch der § 9 GBO - Vermerk eingetragen ist.
    Gleichzeitig mit der neuen Buchung soll einer Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft nach § 1010 BGB eingetragen werden.
    Ich bin mir unsicher, ob diese Belastungen nicht zur Verwirrung beitragen.
    Wie handhabt ihr diese Anträge ??

  • Ich sehe keinen Hinderungsgrund. Solche Buchungen habe ich ständig, auch mit Belastung durch Dienstbarkeiten + § 1010 BGB, allerdings meist ohne Herrschvermerk. Dieser ist aber kein Ablehnungsgrund. Bei vielen Miteigentumsanteilen (z.B. 1/20...) ist die Zubuchung nach § 3 V GBO m.A. nach immer noch der Führung eines GB-Blattes für das Grundstück vorzuziehen, schon weil ich es ungut finde, dass GB-Ausdrucke mit allen Belastungen an alle Miteigentümer rausgehen (Datenschutz).

  • Ich würde es einfach machen:

    1 - 124 Grundstück

    2/zu1 - 1/2 Miteigentumsanteil am Grundstück
    124/1 Weganteil

    3/zu1 Wegerecht an Grundstück Flst. 124/1

    oder

    1 - 124 Grundstück

    2/zu1 Wegerecht an Grundstück Flst. 124/1

    3/zu1 - 1/2 Miteigentumsanteil am Grundstück
    124/1 Weganteil

    Und in Abt. II das Wegerecht am ganzen Flst. 124/1* mit HV und im Rang danach die Regelung nach § 1010 BGB einfach an BVNr. 2 bzw. 3 eintragen.

    (*halt irgendwie die Gesamtbelastung kenntlich machen)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich hätte auch keine Bedenken gegen die Eintragung, da zwar eine evtl. Verwirrung bzw. Unübersichtlichkeit des GB zu beachten ist, aber die Belastung des "dienenden" Grundstücks mit einer Dienstbarkeit wohl nicht zu einer solchen Verwirrung führt. (vgl. Schöner/Stöber Rnd-Nr. 590)

  • Wenn das nach § 3 Abs. 5 GBO gebuchte Grundstück Fl.Nr. 2 herrschendes Grundstück eines Geh- und Fahrtrechts ist, dürfte es doch möglich sein, beim Antrag nur eines der Miteigentümer von Fl.Nr. 2 in dessen Blatt
    "3/zu 2(=1/4 Miteigentumsanteil von Fl.Nr. 2) Geh-und Fahrtrecht an Grundstück Fl.Nr. 3, eingetragen im Grundbuch von... Bl. ... Abt. II Nr. ... zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Fl.Nr. 2"
    und im Blatt des dienenden:
    "Das Recht ist in Blatt 123 bei dem nach § 3 Abs. 5 GBO gebuchten 1/4 Miteigentumsanteil des herrschenden Grundstücks vermerkt am..."
    zu vermerken.
    Zum Fall Miteigentum beim herrschenden Grundstück finde ich in Bezug auf Buchung nach § 3 Abs. 5 GBO nichts...

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