Urlaubssperre wegen Betriebsausflug?

  • Darf wegen eines Betriebsausfluges eine Urlaubssperre für die nicht daran teilnehmenden Mitarbeiter verhängt werden?

  • Darf wegen eines Betriebsausfluges eine Urlaubssperre für die nicht daran teilnehmenden Mitarbeiter verhängt werden?



    Kommt vielleicht drauf an, wie's begründet ist.
    Wir sind ein kleines Haus und schließen immer, wenn der Betriebsausflug ansteht. Wer arbeiten will, darfs natürlich trotzdem, wer ganz zu Hause bleiben will, nimmt Urlaub.
    Wenn Ihr aber geöffnet habt, liegt dann evtl. ein Vertretungsfall vor, dh. die Teilnehmenden haben sozusagen Urlaub und die Daheimgebliebenen vertreten? Beim "normalen" Urlaub dürfen ja auch nicht alle auf einmal weg.

    Nur so eine Überlegung...:nixweiss:

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Da halte ich mal dagegen, daß Urlaub nur aus wichtigen Gründen versagt werden darf.
    Es sind aber jede Menge andere Kollegen "im Dienst" -nur eben auf dem Betriebsausflug. Müsste nicht ggfs einer von diesen die Vertretung für den Kollegen übernehmen, der Urlaub beantragt hat?
    Darf überhaupt die Urlaubssperre für die übrigen verhängt werden, obwohl genügend Mitarbeiter "im Dienst" sind, aber eben auf Betriebsausflug?

  • Da halte ich mal dagegen, daß Urlaub nur aus wichtigen Gründen versagt werden darf.
    Es sind aber jede Menge andere Kollegen "im Dienst" -nur eben auf dem Betriebsausflug. Müsste nicht ggfs einer von diesen die Vertretung für den Kollegen übernehmen, der Urlaub beantragt hat?
    Darf überhaupt die Urlaubssperre für die übrigen verhängt werden, obwohl genügend Mitarbeiter "im Dienst" sind, aber eben auf Betriebsausflug?



    Das wäre mir neu.
    Ist denn eine Vertretung möglich? Grundsätzlich ist eine Umgehung der Urlaubssperre nicht möglich, fahre doch einfach mit und mach Dir einen schönen Tag.

  • Nach meiner Erinnerung wird eine Urlaubssperre durch den Behördenleiter für alle MA verhängt und (am besten auch) begründet. Weitere Voraussetzungen sind mir im Moment nicht erinnerlich.

  • Eine Urlaubssperre wegen Betriebsausflugs ist m.E. nicht möglich. Ein Grund könnte allenfalls sein, dass nicht genügend "zurückgebliebene" Kollegen für die Vertretung zur Verfügung stehen. An einem Betriebsausflugstag müsste es aber möglich sein, dass nur eine Eildienstmannschaft im Gericht bleibt (also aus jedem Dienstzweig 1-2 Leute, je nach Größe des Gerichts) für dringende Fälle. Darüber hinaus - warum sollte jemand, der weder am Ausflug teilnimmt noch Eildienst hat, nicht Urlaub nehmen dürfen ?

  • Bei uns können KollegInnen, die nicht am Betriebsausflug teilnehmen wollen, durchaus Urlaub nehmen, wäre ja auch ein Witz, Urlaub bereits zum Jahresanfang gebucht, Termin für Betriebsurlaub wird erst im Juli bekannt gegeben und überschneitet sich :eek: dann Sperre :gruebel:

    Unser AG wird zwar am Ausflugstag nicht dicht gemacht, aber im wesentlichen konzentriert man sich darauf, dass die RAST besetzt ist . . . und gut ist's ;)

    Tatsächlich ist aber in aller Regel so ein Drittel der Mannschaft im Dienst (ca. 30 KollegInnen) somit gibt's eh keine Probleme :)

    übrigens: seit eine Kollegin, die nicht mit uns ausfliegen wollte vor einigen Jahren die RAST an die Backe bekam, ist sie regelmäßig beim Ausflug dabei :D

  • Der Anordnung einer (Einzel-)urlaubssperre in Deinem Fall würde ich fehlerhaftes Verwaltungshandeln unterstellen. Das würde ich mir an Deiner Stelle begründen lassen ( schriftlich)

  • Die Sperre soll schon für alle "da bleibenden" Mitarbeiter gelten, nicht für einen Einzelnen. Halt bloss für diesen Tag.

  • Das fällt dann wohl unter "sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen..." Und wenn der Notbetrieb bei Dir nicht gewährleistet ist, pP. :(

  • Wenn Urlaub bewilligt wurde, dann hat die Verwaltung m.E. kein Recht diesen durch die Urlaubssperre aufzuheben. Hier gehts wahrscheinlich nur um diejenigen, die nicht zum Betreibsausflug wollen und sich spontan einen Tag Urlaub nehmen wollen. Kann die Verwaltung da verstehen, dass der Rest an dem Tag zur Arbeit zu erscheinen hat, um die Notvertretung zu regeln.

  • Wenn die Verwaltung bei bereits bewilligtem Urlaub nun einen Usperre verhängt, müßte sie auch für die Stornokosten und den ggf. dadurch entstandenen Schaden aufkommen.

  • Wenn Urlaub bewilligt wurde, dann hat die Verwaltung m.E. kein Recht diesen durch die Urlaubssperre aufzuheben. Hier gehts wahrscheinlich nur um diejenigen, die nicht zum Betreibsausflug wollen und sich spontan einen Tag Urlaub nehmen wollen. Kann die Verwaltung da verstehen, dass der Rest an dem Tag zur Arbeit zu erscheinen hat, um die Notvertretung zu regeln.



    Wenn's lediglich um die Aufrechterhaltung des Minimalbetriebes des AG geht, würde ich die Verwaltung auch verstehen . . . da will sich halt jemand davor drücken, evtl. die ungeliebte RAST an die Backe zu bekommen :teufel:

  • §7 Bundesurlaubsgesetz: Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen...

    M. E. ist ein Betriebsausflug kein "dringender betrieblicher Belang", um einem Mitarbeiter Urlaub zu verweigern. Wenn der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann, darf eben kein Betriebsausflug stattfinden! Hier muß man mal die Wertigkeiten gegenüberstellen.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Ich ergänze mal meine Ansicht:
    Wenn der Mitarbeiter krank wäre oder gar beim Betriebsausflug mitmachen würde, stünde er auch nicht als Lückenfüller zur Verfügung. Also ist die Urlaubssperre für Mitarbeiter, die nicht am Betriebsausflug teilnehmen wollen, reine Willkür

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Zur Klarstellung: Die Sperre soll nicht für bereits genehmigte Urlaube gelten. Die betroffenen MA benötigen den Tag Urlaub, um ihre Kinder zu betreuen (KigaStreik) . Hätten sie Kinderbetreuung über die Regelarbeitszeit hinaus gehabt, wären sie ohnehin mit gefahren.

  • Zur Klarstellung: Die Sperre soll nicht für bereits genehmigte Urlaube gelten. Die betroffenen MA benötigen den Tag Urlaub, um ihre Kinder zu betreuen (KigaStreik) . Hätten sie Kinderbetreuung über die Regelarbeitszeit hinaus gehabt, wären sie ohnehin mit gefahren.



    Unter dem Aspekt sollte doch aber ein vernünftiges Gespräch mit der Geschäftsleitung/Verwaltung und dann auch ein Tag Urlaub möglich sein ;) oder arbeiten dort in dem Bereich kinderfeindliche Unmenschen, doch wohl nicht :gruebel:

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