BerH JobCenter 1 BVR 1517/08

  • Auch wenn viele Kollegen es nicht hören wollen. Der von mir oft so kritisierte Automatismus sollte nun einmal überdacht werden.

    Zitat:
    "Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den
    dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur
    Versagung der Beratungshilfe angesehen werden."

  • Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.

    Wie gut das Ernst P. Urlaub hat. Nicht das er noch vor Schock vom Bürostuhl fällt. ;)

  • Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.



    Ihr gebt wohl nie auf ;).


    Deswegen gibt´s ja Rechtsmittel.
    Und da wir uns sonst die "günstigen" Entscheidungen des BVerfG anhören müssen, kann ich es gar nicht erwarten, meinen Rechtspflegern diese Enstcheidung zu präsentieren.:wechlach:

  • Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.



    Ihr gebt wohl nie auf ;).


    Deswegen gibt´s ja Rechtsmittel.



    Ich finde es sinnlos, immer die gleichen Rechtsmittel einzulegen, nur weil die Rechtspfleger (§ 9 RPflG sei Dank) immer die gleichen Entscheidungen treffen und anders lautende Rechtsprechung einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ich habe eigentlich Besseres zu tun.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Auch wenn viele Kollegen es nicht hören wollen. Der von mir oft so kritisierte Automatismus sollte nun einmal überdacht werden.

    Zitat:
    "Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den
    dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur
    Versagung der Beratungshilfe angesehen werden."



    Aus Kostenersparnisgründen habe ich noch keine BerH zurückgewiesen. Dass, wenn man diese Sachen sorgfältig bearbeitet und nicht für jeden Sch... einen Schein 'raushaut, Kosten eingespart werden, ist aber ein willkommener Nebeneffekt.

    Gegs: An meiner Praxis ändert diese Entscheidung auch nichts. Allerdings nicht deshalb, weil ich mich stur stelle, sondern weil auch die ARGE-BerH-Sachen einer Einzelfallprüfung unterliegen. Ich nehme an, bei Juergen wird das auch nicht anders sein.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Gegs: An meiner Praxis ändert diese Entscheidung auch nichts. Allerdings nicht deshalb, weil ich mich stur stelle, sondern weil auch die ARGE-BerH-Sachen einer Einzelfallprüfung unterliegen. Ich nehme an, bei Juergen wird das auch nicht anders sein.



    Es lebe die Einzelfallentscheidung!

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.



    Ihr gebt wohl nie auf ;).


    Deswegen gibt´s ja Rechtsmittel.



    Ich finde es sinnlos, immer die gleichen Rechtsmittel einzulegen, nur weil die Rechtspfleger (§ 9 RPflG sei Dank) immer die gleichen Entscheidungen treffen und anders lautende Rechtsprechung einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ich habe eigentlich Besseres zu tun.


    Deswegen gibt´s ja das BVerfG!:wechlach:

  • An solchen Diskussionen nehme ich nur noch in resignativer Haltung teil.

    Das Ritual kenne ich inzwischen auswendig.

    Der erste Beitrag enthält immer magische Ziffern wie "1 BvR". Der nächste (anwaltliche) sagt: "Hab ich's nicht gewusst!" Dann kommt rechtspflegerseits: "Ich bin nicht gemeint" oder "betrifft mich nicht".

    So auch bisher.

    Fehlt eigentlich vorliegend nur nur das Posting, in dem scharfsinnig nachgewiesen wird, dass auch diese BVerfG-Entscheidung nicht richtig passt.

    Und dann geht's weiter im Programm.

  • Und das nächste Stichwort in dieser Entscheidung, dass euch nicht schmecken wird:
    WAFFENGLEICHHEIT.

    :teufel::teufel::teufel:



    Wieso? Das BVerfG geht in den Entscheidungsgründen (Abs. IV der Entscheidung) darauf doch nicht weiter ein, oder habe ich jetzt was überlesen?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)



  • Die kriegen aber für jede offensichtlich unsinnige Verfassungsbeschwerde eine Mißbrauchsgebühr.

    Ich möchte für jede offensichtlich unsinnige Rechtspflegerentscheidung, gegen die ich erfolgreiches Rechtsmittel einlege, eine mißbrauchsgebühr :habenw.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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