für alle die es interessiert die Entscheidung des BVerfG hinsichtlich der Behörenberatung durch Jobcenter
1 BVR 1517/08
kann leider nicht verlinken ( zu blöd dazu )
Vllt einer der Admins
gruß
wulfgerd
BerH JobCenter 1 BVR 1517/08
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Auch wenn viele Kollegen es nicht hören wollen. Der von mir oft so kritisierte Automatismus sollte nun einmal überdacht werden.
Zitat:
"Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den
dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur
Versagung der Beratungshilfe angesehen werden." -
Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.
Wie gut das Ernst P. Urlaub hat. Nicht das er noch vor Schock vom Bürostuhl fällt.
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Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.
Ihr gebt wohl nie auf ;). -
Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.
Ihr gebt wohl nie auf ;).
Deswegen gibt´s ja Rechtsmittel.
Und da wir uns sonst die "günstigen" Entscheidungen des BVerfG anhören müssen, kann ich es gar nicht erwarten, meinen Rechtspflegern diese Enstcheidung zu präsentieren. -
Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.
Ihr gebt wohl nie auf ;).Da ich mich anscheinend bisher eh schon (fast) immer verfassungskonform verhalten hab, muss ich auch nix ändern.
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Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.
Ihr gebt wohl nie auf ;).
Deswegen gibt´s ja Rechtsmittel.
Ich finde es sinnlos, immer die gleichen Rechtsmittel einzulegen, nur weil die Rechtspfleger (§ 9 RPflG sei Dank) immer die gleichen Entscheidungen treffen und anders lautende Rechtsprechung einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ich habe eigentlich Besseres zu tun. -
Auch wenn viele Kollegen es nicht hören wollen. Der von mir oft so kritisierte Automatismus sollte nun einmal überdacht werden.
Zitat:
"Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den
dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur
Versagung der Beratungshilfe angesehen werden."
Aus Kostenersparnisgründen habe ich noch keine BerH zurückgewiesen. Dass, wenn man diese Sachen sorgfältig bearbeitet und nicht für jeden Sch... einen Schein 'raushaut, Kosten eingespart werden, ist aber ein willkommener Nebeneffekt.
Gegs: An meiner Praxis ändert diese Entscheidung auch nichts. Allerdings nicht deshalb, weil ich mich stur stelle, sondern weil auch die ARGE-BerH-Sachen einer Einzelfallprüfung unterliegen. Ich nehme an, bei Juergen wird das auch nicht anders sein. -
Gegs: An meiner Praxis ändert diese Entscheidung auch nichts. Allerdings nicht deshalb, weil ich mich stur stelle, sondern weil auch die ARGE-BerH-Sachen einer Einzelfallprüfung unterliegen. Ich nehme an, bei Juergen wird das auch nicht anders sein.
Es lebe die Einzelfallentscheidung! -
Und das nächste Stichwort in dieser Entscheidung, dass euch nicht schmecken wird:
WAFFENGLEICHHEIT. -
Ich hab drauf gewartet.
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Ich hab drauf gewartet.
nicht wahr? Ich schließe mich dem Entchen an..chachacha links chachacha rechts... -
Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.
Ihr gebt wohl nie auf ;).
Deswegen gibt´s ja Rechtsmittel.
Ich finde es sinnlos, immer die gleichen Rechtsmittel einzulegen, nur weil die Rechtspfleger (§ 9 RPflG sei Dank) immer die gleichen Entscheidungen treffen und anders lautende Rechtsprechung einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ich habe eigentlich Besseres zu tun.
Deswegen gibt´s ja das BVerfG! -
An solchen Diskussionen nehme ich nur noch in resignativer Haltung teil.
Das Ritual kenne ich inzwischen auswendig.
Der erste Beitrag enthält immer magische Ziffern wie "1 BvR". Der nächste (anwaltliche) sagt: "Hab ich's nicht gewusst!" Dann kommt rechtspflegerseits: "Ich bin nicht gemeint" oder "betrifft mich nicht".
So auch bisher.
Fehlt eigentlich vorliegend nur nur das Posting, in dem scharfsinnig nachgewiesen wird, dass auch diese BVerfG-Entscheidung nicht richtig passt.
Und dann geht's weiter im Programm.
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Und das nächste Stichwort in dieser Entscheidung, dass euch nicht schmecken wird:
WAFFENGLEICHHEIT.
Wieso? Das BVerfG geht in den Entscheidungsgründen (Abs. IV der Entscheidung) darauf doch nicht weiter ein, oder habe ich jetzt was überlesen? -
Ändert an meiner derzeitigen Handhabung nicht wirklich was.
Ihr gebt wohl nie auf ;).
Deswegen gibt´s ja Rechtsmittel.
Ich finde es sinnlos, immer die gleichen Rechtsmittel einzulegen, nur weil die Rechtspfleger (§ 9 RPflG sei Dank) immer die gleichen Entscheidungen treffen und anders lautende Rechtsprechung einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Ich habe eigentlich Besseres zu tun.
Deswegen gibt´s ja das BVerfG!
Die kriegen aber für jede offensichtlich unsinnige Verfassungsbeschwerde eine Mißbrauchsgebühr.
Ich möchte für jede offensichtlich unsinnige Rechtspflegerentscheidung, gegen die ich erfolgreiches Rechtsmittel einlege, eine mißbrauchsgebühr :habenw. -
[ oder habe ich jetzt was überlesen?
ja -
[ oder habe ich jetzt was überlesen?
ja
Wo? -
Dort ;).
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