Beamter auf Lebzeit

  • Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine Frage:

    Wir in die Zeit Beamter auf Probe auch eine eventuelle Zivildienstzeit angerechnet?

    Kann mir da jemand Auskunft geben?

    Vielen Dank im Voraus

  • Ich tippe auf "nein"...

    Zwar war bei mir die z.A.-Anstellung schon 1 Jahr eher weggefallen als bei den anderen, da ich bei der Bundeswehr war, bei der Verbeamtung auf Lebenszeit musste ich aber genauso lange warten wie alle anderen auch...

    Evtl. könnte sich duch das neue Beamtengesetz was geändert haben.
    Darüber diskutiert und ausgetauscht wurde hier schon.

  • Hab ich noch nie gehört. Hat ja auch nichts miteinander zu tun, oder?



    Kann ich mir auch nicht richtig vorstellen...

    Beim Wegfall z.A. konnte ich mir das dadurch erklären, dass ich benachteiligt wurde, durch die Bundeswehr mein Studium nicht schon 12 Monate eher beginenn zu können, obwohl ich eine feste Zusage hatte.
    Da gab es sogar irgendein Gesetz (Arbeitsplatzsicherung oder sowas)...

    Die Probezeit soll aber dazu dienen, dass sich der Beamte im Dienst, also bei der Arbeit bewährt. Da hilft auch die Bundi- oder Zivi-Zeit nix...

  • Sehe ich genauso wie rpfl_nds :daumenrau

    Ach ja, was ist eigentlich Lebzeit???:confused: Ich kenn Brotzeit :wechlach:oder aber evtl. Lebenszeit???? Nur mal so am Rande.....

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Anrechnung auf den BaL ist nicht möglich. Anders könnte es z.B. für die Berechnung der Jubiläumszeiten (25. bzw. 40 Jahre) aussehen.

  • Ich habe nur mal gehört, dass es durch die Ableistung der BW zu keinen Nachteilen kommen darf. Dazu gehört auch der spätere Berufseinstieg. Daher wird m.W. die BW auf "Zeiten beim Staat" angerechnet. Wenn das so beim Bund ist, dürfte es aus Gleichheitsgrundsätzen beim Zivi auch so sein. Man wird das natürlich immer so verlautbaren. Auf die tatsächliche Zugehörigkeit wird bei Beförderungen etc. aber nicht mehr tatsächlich abgestellt.

  • Yup, ist so. Meine Bw-Zeit wurde auf meine Dienstzeit angerechnet, hatte aber keinen Einfluss auf die Probezeit oder den Wegfall des z.A.

  • also mein zA ist dadurch ein jahr eher weggefallen und ich konnte eher befördert werden. BaL bin ich trotzdem erst mit 27 geworden, da hat auch der zivildienst nix gebracht.

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