Hallo Ihr Lieben,
kann mir mal jemand seinen Aufgebotstext für ein Verfahren nach § 927 BGG " ausleihen" .......danke im Voraus......
§ 927 BGB
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hoppel82 -
22. Juni 2009 um 15:26
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.....hilfe....bitte.....
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Az.:
A u f g e b o t
Herr/Frau
geboren am
wohnhaft in
hat/haben vertreten durch
mit Antrag vom das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Eigentums an dem Grundstück belegen in __________, Blatt ___________
Bezeichnung gem. Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. ____ - Gemarkung Flur Flurstück , m² groß
beantragt. Der im Grundbuch von Blatt (Amtsgericht ________) eingetragene Eigentümer - - ist am ______ verstorben/unbekannt/verschollen.
Es ergeht an eventuelle Berechtigte die Aufforderung, Rechte an dem Grundstück bis spätestens in dem auf _____________, den _____________, _________Uhr, Zimmer/Saal _______ des Amtsgerichts ____________ anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, da widrigenfalls die Ausschließung des Eigentümers erfolgt.
Rechtspflegerin -
danke....ganz lieben dank.....
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Frage eines Aufgebotneulings: Hat sich an dem Text seit FamFG was geändert?
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Was es alles gibt: „Aufgebot eines Kellerraums“
Das OLG München hat mit Beschluss vom 29. 7. 2010 - 34 Wx 33/10 = FGPrax 2010, 263 entschieden, dass ein Aufgebotsverfahren nach § 927 BGB hinsichtlich einzelner Räume in einer Wohnungseigentumsanlage nicht in Bertracht kommt, weil die in der Teilungserklärung nicht eindeutig zugeordneten Räume im Gemeinschaftseigentum verbleiben.
Das ist eigentlich nicht verwunderlich. Verwunderlich ist nur, dass es überhaupt zu einem Aufgebotsverfahren gekommen ist. So gesehen: war nicht mein Weihnachtsgeld mal eindeutig zugeordnet ….
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