Wir haben hier aktuell eine Pfändung aus 1999, die jetzt vollständig befriedigt ist.
Dann war der Wert der gepfändeten Forderung wohl nicht Null. Sondern eben ausreichend, um die Forderung, wegen der vollstreckt wurde, zu decken.
nicht ganz. Die Pfändung an sich war damals nicht erfolgreich. Die Akte war abgelegt.
Im Januar hat der Schuldner sich bei uns gemeldet, ...." da wäre ja noch was mit seinem Konto".... und hat die ganze Forderung bezahlt.
Hätten wir damals die Mindestgebühr abgerechnet, hätte er jetzt die Differenz erstatten müssen?
So haben wir gar nichts berechnet.
Weiterhin stellt sich immernoch die Frage nach der Abrechnung ggü. der Mandantin.... es ist nunmal zu unterscheiden, welche gebühren im Verhältnis RA - MA anfallen und welche im Außenverhältnis ggü. dem SC.