Hallo zusammen!
In einer KG ist der einzige Kommanditist verstorben. Im Gesellschaftsvertrag war abweichend von § 177 HGB bestimmt, dass die KG in diesem Fall als Einzelfirma des phG fortgeführt wird.
Angemeldet wird nun:
a) das Ausscheiden des verstorbenen Kommanditisten
b) der Eintritt eines neuen Kommanditisten
Der phG hat also einen neuen Kommanditisten in seine Einzelfirma aufgenommen, so dass im Endeffekt die Rechtsform eine KG bleibt.
Meine Frage ist: Muss der "Zwischenschritt", also die Einzelfirma des phG, eingetragen werden oder reicht es eurer Meinung nach aus, lediglich das Ausscheiden und den Eintritt der Kommanditisten in einem Schritt einzutragen?
Versterben des einzigen Kommanditisten und Neueintritt
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Nairolf -
8. Juli 2009 um 10:09
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