Versterben des einzigen Kommanditisten und Neueintritt

  • Hallo zusammen!

    In einer KG ist der einzige Kommanditist verstorben. Im Gesellschaftsvertrag war abweichend von § 177 HGB bestimmt, dass die KG in diesem Fall als Einzelfirma des phG fortgeführt wird.

    Angemeldet wird nun:
    a) das Ausscheiden des verstorbenen Kommanditisten
    b) der Eintritt eines neuen Kommanditisten

    Der phG hat also einen neuen Kommanditisten in seine Einzelfirma aufgenommen, so dass im Endeffekt die Rechtsform eine KG bleibt.

    Meine Frage ist: Muss der "Zwischenschritt", also die Einzelfirma des phG, eingetragen werden oder reicht es eurer Meinung nach aus, lediglich das Ausscheiden und den Eintritt der Kommanditisten in einem Schritt einzutragen?

  • zwingend mit zwischenschritt, weil mit seinem tod der einzige kommanditist schon ausgeschieden ist. die neuaufnahme ist ja erst eine zeit später vorgenommen worden. ist halt zwingend für die registerwahrheit und die haftungsverhältnisse

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