Namensberichtigung Ehe


  • Das glaube ich einfach nicht!! Ich komme aus Hessen und wir haben unsere Serviceeinheiten ganz schnell über ihre Pflichten und Zuständigkeiten aufgeklärt. Und mir ist kein hessisches Grundbuchamt bekannt (und ich kenne doch viele Kollegen und Kolleginnen), das anders verfahren würde. Wenn man unserem OLG glaubt, ist die Durchschnittsbelastung im Servicebereich deutlich geringer als im Rechtspflegerbereich. wieso sollen wir da unnötige tätigkeiten übernehmen?



    Das mit der Belastung ist richtig! Wobei es bei meiner Serviceeinheit schlimmer aussieht als bei mir....

    Meine Serviceeinheiten sind aber auch echte Sonderfälle. Ich muss fast alles allein machen. Es werden die Beteiligen nicht vollständig in den Fall aufgenommen, keine neuen Blätter beigefügt, die Liste 10 nicht ordentlich geführt und vorverfügt wird sowieso nicht (aber die Stellenzulage natürlich kassiert). Hab mich darüber auch schon mehrfach aufgeregt, aber es wird kein Handlungsbedarf gesehen, schließlich seien die zwei ja auch nicht mehr die Jüngsten....



    Das sagt mir, daß du mit Sicherheit in Frankfurt sitzt. Du hast mein vollstes Mitgefühl, aber nur du kannst es ändern. Ich würde jede falsch oder unvollständig vorgelegte Akte dem lieben SGL vorlegen bis er endlich Abhilfe schafft.

  • Meine Serviceeinheiten sind aber auch echte Sonderfälle. Ich muss fast alles allein machen. Es werden die Beteiligen nicht vollständig in den Fall aufgenommen, keine neuen Blätter beigefügt, die Liste 10 nicht ordentlich geführt und vorverfügt wird sowieso nicht (aber die Stellenzulage natürlich kassiert). Hab mich darüber auch schon mehrfach aufgeregt, aber es wird kein Handlungsbedarf gesehen, schließlich seien die zwei ja auch nicht mehr die Jüngsten....



    Das ist leider traurig, aber war. An anderer Stelle war ja auch schonmal diskutiert worden.
    Bei "Auf-Durchzug-stellen" weiß ich aber, was ich mache:
    Wegen jedem noch so kleinen Fehler mit ner Rothülle unter "EILT" zurück an die SE! Da stehen dann halt Vfgen in der Akte wie:
    1: Gläubiger mit vollständiger Anschrift (ggf. mit richtiger Bezeichnung) nachpflegen.
    2. Bd. 1 ... X beifügen
    3. Blatt YY beifügen
    4. Liste 10 ergänzen.
    usw usw.

    Spätestens, wenn ihre Schlamperei ihnen selbst Mehrarbeit macht, dann sollten sie es lernen...
    Ich weiß aber auch, dass das einem selbst auch Mehrarbeit macht (Eintragung verzögert sich, mehr Aktenumlauf und vor allem Nervenkrieg).
    Da könnte man (und kommt sicher auch) in Versuchung, das einfach innerhalb von 2 Minuten selbst zu machen. Das ist aber -auf lange Sicht- sicher der falsche Weg.

  • Mal ´ne Kleinigkeit mache ich selbst. Wird es zur Regel, geht die Akte zurück. Zur Not auch mehrfach. Hat bis jetzt funktioniert.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Und ich dachte schon in jedem anderen GBA herrscht Rosenduft in Kerzenschein :wechlach:...die angesprochenen Probleme von Franzy sind hier auch an der Tagesordnung, wobei noch hinzukommt, dass die betroffene Person nur halbtags "arbeitet", da fragt man sich natürlich wie man mit einer halben Stelle eine volle SE schmeißen will. Neben der Fallerzeugung und der sehr "interessanten" Aktenführung (Nach Seite 10 ja dann kommt natürlich Seite 31 ;)), ist es bemerkenswert wie meine SE Fristen berechnet (Phänomen zur Anlegung eines Sammelhefters, in der die ZU's und EB's gesammelt werden) :teufel: nur um einige Beispiele einer sehr fähigen Kollegin zu schildern ;). Wie FED schon sagte, wenn kein Gespräch mehr hilft VfG in die Akte und zurück, zum Fall selbst ist das doch die Gelegenheit über Rechte und Pflichten einer SE "zu informieren", daher Akte zurück wegen Zuständigkeit des UdG!

  • Ich habe zu diesem Thema auch noch eine kurze Frage:

    Mit liegt eine Grundschuldbestellungsurkunde vor (UB der Eigentümerin) und desweiteren eine beglaubigte Abschrift der Eheurkunde der Eigentümerin als Identitätsnachweis (im GB ist sie noch mit dem Mädchennamen eingetragen).
    Es wird jedoch keine Berichtigung des Familiennamens beantragt, sondern nur der Vollzug der Grundschuldbestellung.
    Frage: Berichtige ich hier von Amts wegen? Der Nachweis liegt mir ja vor.
    Danke!

  • Das kann man aber auch anders sehen, da es ja nicht um eine Grundbuchberichtigung geht sondern nur um die Richtigstellung tatsächlicher Angaben.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zur echten GB-Berichtigung ist ein Antrag erforderlich. Eine Namensänderung kann von Amts wegen erfolgen (Schöner/Stöber, 14. Auflage, Rn. 239).

    Ulf

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