Anmeldebefugnis des Inso-Verwalters bei KG

  • Hallo, ich brüte über einem Problem und komme nicht wirklich weiter.

    Bei mir ist eine KG insolvent. Die KG hat 2 phGs, eine davon eine natürliche Person, die andere eine GmbH. Ausgeschieden ist nun die natürliche Person durch Tod.

    Der verbliebene Komplementär (GmbH) und der Kommanditist räuspern sich trotz Anfrage nicht.
    Nun war meine Idee, ob der Insoverwalter der KG anmeldebefugt ist für
    - das Ausscheiden des Komplementärs
    - die Firmenänderung (KG nun GmbH & Co.).

    Für eine Firmenänderung wäre er das doch, weil die Firma und damit deren Änderung in die Insomasse fällt.

    Kann der Insoverwalter hier alles anmelden? Kann/muss er nur die Firmenänderung anmelden und muss ich gegen die verbliebenen Gesellschafter und die Erben des Verstorbenen ein Zwangsgeldverfahren einleiten?

    Hat jemand zum Problem eine Idee?

  • M. E. müssen - wie gehabt - die sämtlichen Gesellschafter anmelden:

    - hinsichtlich Ausscheiden phG auch die Erben nach dem verstorbenen phG
    - hinsichtlich der Firmenänderung, die ja lediglich eine Folge der geänderten Gesellschafterbeteiligungen ist, zumindest die verbleibende phG (GmbH) und der Kommanditist.

    Notfalls Einleitung von Zwangsgeldverfahren prüfen.

    (Etwas anderes wäre es, wenn ein Gesellschafter in Insolvenz ist.)

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