erloschene Einzelfirma ist Inhaber einer GS

  • Hallo,

    habe morgen einen ZV Termin.
    Im GB ist zugunsten einer schweizer Einzelfirma eine Grundschuld eingetragen: Inhaber ist Herr XY. Eine Anfrage beim HR ergab, dass die Firma in Folge von Geschäftsaufgabe erloschen ist.

    Ich habe immer an den ehemaligen Inhaber nach §4 ZVG zugestellt.
    Wie ist das denn beim deutschen Einzelkaufmann? Da ist doch automatisch anschließend immer der ehemalige Inhaber vertretungsberechtigt, oder?
    Stehe grad etwas auf dem Schlauch.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruss Sternchen602

  • Bei einem Einzelkaufmann ist die Firma ja nur ein anderer Name unter der der Inhaber tätig wird (§ 17 HGB). Es gibt ja keine zwei Vermögensmassen. Der Inhaber ist daher nicht Vertreter der Einzelfirma. Wenns nach deutschen Recht ginge, wäre der der Berechtigte. So ähnlich wie wenn im Grundbuch Frau Meier steht, die aufgrund Heirat jetzt halt Frau Müller heißt. Durch die Löschung gibts halt die Firma = den Namen nicht mehr.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

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