Hallo,
habe morgen einen ZV Termin.
Im GB ist zugunsten einer schweizer Einzelfirma eine Grundschuld eingetragen: Inhaber ist Herr XY. Eine Anfrage beim HR ergab, dass die Firma in Folge von Geschäftsaufgabe erloschen ist.
Ich habe immer an den ehemaligen Inhaber nach §4 ZVG zugestellt.
Wie ist das denn beim deutschen Einzelkaufmann? Da ist doch automatisch anschließend immer der ehemalige Inhaber vertretungsberechtigt, oder?
Stehe grad etwas auf dem Schlauch.
Vielen Dank im Voraus.
Gruss Sternchen602
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