Führerschein E.V.

  • Hey, hier ist ja seit zwei Tagen nichts mehr los :eek: ...hm..dann werfe ich halt nochmal ne Frage in den Raum, wenn kein Anderer will :teufel: :) ...

    *§ 111 a StPO Beschluß
    *der spätere VU teilt mit dass er seinen FS verloren hätte
    *die Durchsuchung der Wohnung durch die Polizei verläuft neg.
    (mehrfach)
    *rk. Strafbefehl mit Entzug und Einziehung
    *Gerichtsvollzieherauftrag bzgl. der Abnahme einer E.V. über den Verbleib
    des FS samt Verhaftungsauftrag

    nunmehr teilt mir der GV mit, dass der VU net zum E.V.termin erschienen ist und der GV den Vorgang dem Vollstreckungsgericht zum Erlass eines Haftbefehls vorgelegt hat.

    Meine Frage nun: Ist das so der übliche Weg? Oder würde die bloße neg. Durchsuchung der Polizei evtl. ausreichen? Ich finde den Erlass eins HB`s nur um "kurz zu sagen dass der FS verloren ist" schon fast unverhältnismäßig.(aber wohl der übliche Weg).

  • Voll in Ordnung. Der HB zur Herbeiführung der e.V ist ja nicht mit einer langen Freheitsentziehung verbunden. Dasselbe blüht so manch einem Schuldner der die Abgabe der e.V. verweigert.

    Der VU hat es ja selbst in der Hand. Gibt er die e.V. über den Verlust ab, braucht der HB nicht vollstreckt werden. Also alles ok. :D

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