Folgende Frage:
Die Beklagten wurden erstinstanzlich verurteilt gesamtschuldnerich den und den Betrag zu bezahlen.
Sie tragen die Kosten jedoch nicht als Gesamtschuldner.
In der zweiten Instanz wird die Berufung zurückgewiesen.
Kostentragungspflicht wieder nicht als Gesamtschuldner.
Der RA ders Klägers beantragt jetzt Kosenfestsetzung für beide Instanzen gegen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Würdet Ihr den Antrag diesbezüglich zurückweisen,weil´s nicht im Urteil steht oder die Akten den Richtern der beiden Instanzen vorlegen zur Klarstellung ?