Auflösung/Erlöschen GmbH

  • Hallo!:)
    Brauche mal Eure Hilfe. Meine GmbH meldet die Auflösung und zugleich das Erlöschen an mit der Versicherung der Liquidatorin, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist, keine Prozesse anhängig sind und mit der Verteilung an die Gesellschafter noch nicht begonnen wurde.
    Geht das so ganz ohne Gläubigeraufruf? Tragt Ihr dann gleich beides ein?

  • Grundsätzlich ja, aber wir fragen vorder Löschung noch beim Finanzamt an, ob die Besteuerungsverfahren alle erledigt sind (sonst stellen die womöglich noch Antrag auf Nachtragsliquidation für die Zustellung der Steuerbescheide) :D

  • Siehe z. B.
    OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2004, Az.: 2 Wx 33/04
    OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2002, Az.: 7 Wx 1/02

    In derartigen Fällen verlange ich normalerweise die Versicherung, dass
    - aufgrund Gläubigerbefriedigung kein verteilbares Vermögen der GmbH mehr vorhanden ist
    - eine Verteilung von Vermögensgegenständen der GmbH an die Gesellschafter nicht erfolgt ist
    - das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt und nicht zurückgezahlt ist
    - keine Prozesse mit der Gesellschaft als Partei anhängig sind.

    Angemeldet/eingetragen werden muss m. E. die Auflösung, die Angaben zum Liquidator, die Beendigung der Abwicklung und das Erlöschen der Firma der GmbH. Dies kann gleichzeitig erfolgen.

  • Morgen!
    Das machen wir auch so, aber in den anderen Fällen ist immer ein Gläubigeraufruf erfolgt, nur dass der Ablauf des Sperrjahres nicht mehr abgewartet wird. Wie geht das eigentlich, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist? Die hätten doch dann eigentlich schon vor ewiger Zeit einen InsO-Antrag stellen müssen!? Merkwürdig!
    Dann schicke ich´s jetzt noch zum Finanzamt und trag´s ein!

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