Hallo,
mir liegt ein Vollstreckungstitel vor, den der Gerichtsvollzieher an den in Spanien wohnhaften Schuldner durch Aufgabe zur Post zugestellt hat.
Ist die Zustellung wirksam?
Meine Kollegen meinen einstimmig: nein. Ich lese aber aus § 191 ZPO, § 47 GVGA raus, dass es doch geht. Habe ich hier einen Denkfehler?
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