GV stellt Titel im Ausland zu

  • Hallo,

    mir liegt ein Vollstreckungstitel vor, den der Gerichtsvollzieher an den in Spanien wohnhaften Schuldner durch Aufgabe zur Post zugestellt hat.

    Ist die Zustellung wirksam?

    Meine Kollegen meinen einstimmig: nein. Ich lese aber aus § 191 ZPO, § 47 GVGA raus, dass es doch geht. Habe ich hier einen Denkfehler?

  • Was liest du denn in § 191 bezüglich des Gerichtsvollziehers?
    Meines Wissens nach kann der GV nur zustellen wenn er a) örtlich für den Zustellungsbezirk zuständig ist und persönlich zustellt oder b) wenn er per Post zustellt ; in der gesamten Bundesrepublik, zu der Spanien bzw. Mallorca nicht gehört (auch wenn im Volksmund anderes behauptet wird)
    Die Zustellung im Ausland geht über die Rechtshilfe und für das ist das Prozeßgericht zuständig und nicht der Gerichtsvollzieher.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

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