Schlamassel in der Akte

  • Hallo Kollegen

    ...zugegeben die Überschrift ist recht allgemein gehalten...Heute vormittag beichtete mit eine Kollegin "dass sie da noch eine Vereinsakte liegen hat", obwohl ich schon seit gut einem dreiviertel Jahr das Dezernat alleine bearbeite. Die Akte wurde leider nicht zuletzt aus Unkenntnis was zu tun ist auf der Seite liegen gelassen...

    Chronologie des Schreckens:
    Juni 2007: Aufforderung an den Vorstand evtl. Änderungen nach satzungsgem. Wahl im Oktober 2006 mitzuteilen

    Januar 2008 Anmeldung der Änderungen im vertretungsberechtigten Vorstand
    Darin folgende Mängel:
    - der Vorstand meldet nicht in vertretungsberechtigter Zahl an
    - unsaubere Anmeldung der eingetretenen Tatsachen; man bezieht sich
    nur auf das Protokoll
    - Blockwahl ohne satzungsmäßige Gestattung

    Seither erfolgte seitens des Gerichts keine Reaktion!

    Die nächste satzungsgemäße Wahl wäre in wenigen Monaten. Ich werde nun (wie meistens) dem Vorstand alles noch einmal haarklein darlegen was hinsichtlich der letzten Wahl schief lief und alles versuchen dass ich hinsichtlich der nächsten Wahl ein sauberes Protokoll nebst Anmeldung bekomme.
    Fraglich ist nun für mich wie ich den zurückliegenden Schlamassel gerade biege. Die Wahl in 2006 war ja ohnehin unwirksam.

    Für einen kurzen Gedanklichen Schubs in die richtige Richtung bin ich euch dankbar.

  • Gibt's in der Vereinssatzung eine sogen. "Gleitklausel" (dass der Vorstand nach Ablauf der Amtszeit im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist)?
    Wenn ja: kein Problem - der "alte" Vorstand ist noch im Amt
    wenn nein: der alte Vorstand ist nach Ablauf der Amtszeit ausgeschieden, ein neuer Vorstand ist unwirksam gewählt. => kein Vorstand vorhanden, aber der eingetragene Vorstand kann noch MV einberufen zur Neuwahl eines Vorstandes.

    Reicht das als Denkanstoß?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!