Erzwingungshaft

  • Hallihallo!

    Hab einen zur Erzwingungshaft geladen und er ist tatsächlich freiwillig gekommen :gruebel: --> hatte ich noch nie). Jetzt will die JVA ein Aufnahmeersuchen. Was muss bei dem besonderes beachten??
    Und wer macht das mit der Strafzeitberechnung. Mach nur Jegendsachen und das kommt nicht so häufig vor :eek:

  • was spezeill meinst Du. Das Aufnahmeersuchen sieht ähnlich aus wie das bei Geldstrafe bzw. EFS. Zahlung befreit. Strafzeit machst Du ( Prüfung), aber bei den 1-2 Tagen dürfte das ja kein Problem sein. Wieviel sind es denn???

  • P.S.: Frag doch einfach bei Deiner STA nach, ob Sie Dir eines senden können.

    Erzw.haft in Straf/Owi macht übrigens die STA!

  • Hab inzwischen was hingestöpselt (aber trotzdem :2danke ). Die Erzwingungshaftsache für Kiddies mache ich (leider). Nachdem ich an einem anderen AG JugSachen keinen erreicht habe und der Kollege am anderen AG auch nur darüber lachen (:wechlach: ) konnte, dass sich die Gute freiwillig in Haft begeben hab, hab ich mal ein AE gemacht so wie Ihr es gesagt habt (als hätte ich es erahnt). Es waren zwei Tage und die durfte heute auch wieder raus.

    Ob die wohl weiß, dass sie jetzt immernoch zahlen muss :eek: ?

  • Zitat von Clau

    Hallihallo!

    Hab einen zur Erzwingungshaft geladen und er ist tatsächlich freiwillig gekommen :gruebel: --> hatte ich noch nie). Jetzt will die JVA ein Aufnahmeersuchen. Was muss bei dem besonderes beachten??
    Und wer macht das mit der Strafzeitberechnung. Mach nur Jegendsachen und das kommt nicht so häufig vor :eek:

    Mach ein AE, ähnlich wie bei Geldstrafen
    - befreiender Betrag und Tag(e)
    - kosten
    (§§ 88, 30, 31, 51 StVollStrO)

    Anlagen brauchst Du in der Regel nicht beifügen, da EHaft meist unter 30 Tagen ist (§ 51).

    Die Strafzeitberechnung ist nach vollen Stunden, bei EHaft unter 7 Tagen §§ 88, 37 StVollStrO) zu berechnen.

  • Zitat von Clau


    Ob die wohl weiß, dass sie jetzt immernoch zahlen muss :eek: ?

    Nicht nur das! Hat ihr mal jemand gesagt, dass sie die 2 Tage auf Staatskosten ebenso berappen darf? Haftkosten für EHaft in Berlin übrigens: 11,52 EUR.

  • Ich hab den Fall sehr oft, dass z.B. die Schulschwänzer in E-Haft gehen.
    Meine JVA verzichtet aber auf ein förmliches AE. Und mein JugRi, bzw. die Behörde verzichtet nach E-HaftVollstreckung auf weitere Vollstreckung.

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