Ich bin mir nicht ganz sicher, zu welchem Bereich mein Thema gehört, bei Bedarf daher bitte verschieben.
Wir haben mit einer Schuldnerin eine Ratenzahlungsvereinbarung. Diese hat nun letzte Woche eine Überweisung getätigt, hier gingen 700,00 € ein (weniger als vereinbart). Gestern meldete sich "unsere" Hausbank telefonisch und teilte mit, die Bank der Schuldnerin habe sich bei der Überweisung vertan und aus 400,00 € einen Betrag von 700,00 € gemacht und wollte die 300,00 € nun zurückhaben. Wir sind darauf natürlich nicht eingegangen, zumal auch die Forderung unserer Mandantschaft nicht ansatzweise gedeckt ist.
Heute kommt nun ein Brief der Bank des Schuldners mit der Aufforderung, 500,00 € (eigentlich sollten nur 200,00 € überwiesen werden) an die Bank zu erstatten. Mit Zahlungsaufforderung bis 11.08.2009 und falls nicht, würden Verzugszinsen berechnet und die Sache dem prozessbevollmächtigten Anwalt übergeben.
Kein Wort von Erstattungspflicht, AGB oder sonstwas. Ich finde das Schreiben recht dreist und spontan würde ich auch sagen "Pech gehabt, liebe Bank". Aber ist es wirklich so einfach? Ich will mich jetzt nicht in AGB´s von Banken einlesen, hat da jemand einen kurzen Tipp für mich?