Ratenzahlungsvereinbarung: Überzahlung durch Bank

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, zu welchem Bereich mein Thema gehört, bei Bedarf daher bitte verschieben.

    Wir haben mit einer Schuldnerin eine Ratenzahlungsvereinbarung. Diese hat nun letzte Woche eine Überweisung getätigt, hier gingen 700,00 € ein (weniger als vereinbart). Gestern meldete sich "unsere" Hausbank telefonisch und teilte mit, die Bank der Schuldnerin habe sich bei der Überweisung vertan und aus 400,00 € einen Betrag von 700,00 € gemacht und wollte die 300,00 € nun zurückhaben. Wir sind darauf natürlich nicht eingegangen, zumal auch die Forderung unserer Mandantschaft nicht ansatzweise gedeckt ist.

    Heute kommt nun ein Brief der Bank des Schuldners mit der Aufforderung, 500,00 € (eigentlich sollten nur 200,00 € überwiesen werden) an die Bank zu erstatten. Mit Zahlungsaufforderung bis 11.08.2009 und falls nicht, würden Verzugszinsen berechnet und die Sache dem prozessbevollmächtigten Anwalt übergeben.

    Kein Wort von Erstattungspflicht, AGB oder sonstwas. Ich finde das Schreiben recht dreist und spontan würde ich auch sagen "Pech gehabt, liebe Bank". Aber ist es wirklich so einfach? Ich will mich jetzt nicht in AGB´s von Banken einlesen, hat da jemand einen kurzen Tipp für mich?


  • Wenn die Bank nicht in der Lage ist, das Gekrakel des Sch zu entziffern und einen nicht gewollten Betrag überweisen, ist es deren Problem. Eine falsch ausgeführte Überweisung betrifft nur das Rechtsverhältnis Bank-Sch, der Gl ist nicht bereichert, muss also nichts erstatten.

  • Komisch.
    bei mir hat die Bank mal fälschlicherwiese einen dauerauftrag doppelt ausgeführt das hat sie ganz schnell selber in Ordung gebracht. Da haben weder ich noch der Empfänger was tun müssen. Daraus folge ich mal das die Bank selber was tun kann wenn sie was vermasselt hat. Also war deine Übrweisung wohl richtig und ich würde auch sagen Pech gehabt.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Die Kondiktion der Zuvielüberweisung muss innerhalb der Leistungsbeziehung stattfinden. In den sog. "Überweisungsfällen" (mal zusammen mit "Bereicherungsrecht" o. ä. googeln) liegen aber nur Leistungen zwischen dem Anweisenden und der angewiesenden Bank (Ausführung des Überweisungsvertrages) und dem Anweisenden und dem Zahlungsempfänger (Erfüllung der Schuld) vor. Eine Leistungsbeziehung zwischen der Bank und dem Zahlungsempfänger gibt es gerade nicht. Daher macht die Bank hier eine lange Nase.

    Die Bank könnte sich aber den Kondiktionsanspruch des Anweisenden gegen den Zahlungsempfänger abtreten lassen. Das greift hier nicht, da die Schuld ja tatsächlich besteht. Der Anweisende hat also keinen Kondiktionsanspruch.

    Anders wäre es nur, wenn der Zahlungsempfänger aus seinem Empfängerhorizont objektiv die Unwirksamkeit der Anweisung erkennen musste. Dann wäre eine Direktkondiktion möglich. Das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.

    Nachtrag: Da keine vertragliche Beziehung zwischen dem Zahlungsempfänger und der die Überweisung ausführenden Bank besteht, sind die AGB-Banken hier egal.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Danke Exec, wieder ein Wort gelernt (Kondiktion). Natürlich auch was zum Fall gelernt, danke euch allen.
    Außer "heiße Luft" betrifft das Schreiben hier wohl nicht viel.

    Wobder: Ich muss das nicht wissen, aber der zuständige Anwalt ist diese Woche noch im Urlaub und wurmen tut mich die Sache schon. Bin halt neugierig (Frau halt) und lerne gerne dazu.

  • Nachtrag:
    Zwischenzeitlich hat die Bank die Sache an ihren Anwalt abgegeben und mitgeteilt, den geforderten Betrag nunmehr mit 5 v. H. über dem jeweiligen Basiszins zu verzinsen.
    "5 v. H." würde doch bedeuten 5 % über Basis, also von 0,12 % 5% ausrechnen und zu 0,12 % addieren :gruebel:

    Ist auch egal. Die Bank hat die "Überweisung" an uns übrigens nach eine Bareinzahlung der Schuldnerin vorgenommen. Was ist alles schief gelaufen, damit man aus baren 200,00 € unbare 700,00 € machen kann? Ich bin tief beeindruckt :wechlach:

  • Anderenfalls hätten die gesagt: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das ist dann wesentlich mehr, je nach dem, was grad der Basiszins grad ist ;)

    Wenn er z.B. 3 % beträgt, dann sind es 8 % Zinsen. Daher ist es immer wichtig, dass man Prozentpunkte sagt.

  • Wichtig ist das, was gemeint ist. Und wenn es jahrzehntelang jedem klar war, daß "x % über Diskont"
    x + Diskont % und nicht (x/100 x Diskont) + Diskont % sind, dann ändert sich das nicht über Nacht, auch wenn manche unbedingt diese unsäglichen Punkte zu den Prozenten brauchen.

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