Gesamtbriefrecht, mehrere Grundbuchämter, Abtretung

  • Hallo,
    mir liegt ein Antrag auf Eintragung eines Gesamtbriefrechtes, das insgesamt 4 Grundbuchämter betrifft, vor. Zwei davon haben schon eingetragen, zwei noch nicht. Es handelt sich um eine Eigentümergrundschuld.
    Nach Absprache soll beim hiesigen AG letztendlich der Gesamtbrief durch Verbindung gebildet werden. Nun stellt sich folgendes Problem: es liegt bereits ein Folgeantrag auf Eintragung der Abtretung dieses Rechtes vor. Muss der Brief vor der Bearbeitung und Eintragung der Abtretung zwingend an den Gläubiger (=Eigentümer) ausgehändigt werden, um ihn dann sofort für den Folgeantrag zurückzufordern? Oder kann in dem Fall die Abtretung eingetragen und sogleich auf dem neu gebildeten Brief vermerkt werden und der Brief würde sogleich an den neuen Gläubiger ausgehändigt werden? Wenn letzteres der Fall ist, können die beiden Gerichte, die bereits eingetragen haben, die Abtretung überhaupt eintragen, bevor das Gesamtrecht als solches entstanden ist oder muss abgewartet werden, bis alle vier Gerichte das Recht eingetragen haben?
    Ich bin für jeden Hinweis dankbar! MfG

  • Die Abtretung des Gesamtrechts kann in allen 4 GBÄmtern erst vollzogen werden, wenn das Gesamtrecht durch Eintragung in allen 4 entstanden ist.

    Ich würde abwarten bis alle 4 GBÄmter das Recht im Grundbuch haben, dann den GesamtGS-Brief bilden und den dann zugleich zum neuen Vorgang (Abtretung) nehmen.

  • Vielen Dank. Ich müßte doch aber nach Vollzug der Abtretung den Brief wieder "auseinander nehmen" um diese auf "meinem" Brief zu vermerken und den Brief sodann an die anderen Grundbuchämter weiterleiten, damit dort ebnso verfahren werden kann?

  • Vielen Dank. Ich müßte doch aber nach Vollzug der Abtretung den Brief wieder "auseinander nehmen" um diese auf "meinem" Brief zu vermerken und den Brief sodann an die anderen Grundbuchämter weiterleiten, damit dort ebnso verfahren werden kann?



    Einfacher: Abtretung auf Leerblatt vermerken, unterschreiben und mit Brief verbinden. Die anderen GBA können ebenso verfahren.

  • @ Charlotte
    Ich hätte Bedenken, den Brief gleich für die Abtretung zu verwenden.
    Ich würde den nach Eintragung der Gesamteigentümergrundschuld gebildeten Gesamtbrief an den Eigentümer übersenden (§§ 1196, 1192, 1117 BGB).

    Denn die Abtretung der (Gesamt-) Briefgrundschuld erfolgt durch Einigung und Übergabe des Briefes durch den Eigentümer an die neue Gläubigerin.

    Demnach muss zum Vollzug der Abtretung der Brief von der neuen Gläubigerin erfordert und von dieser eingereicht werden, da dies vermuten lässt, dass sie den Brief von d. Eigentümer erhalten hat.

    LG JAnet

  • Das sehe ich anders. In der Abtretung des Rechts liegt zugleich das Einverständnis des Eigentümers, dass der herzustellende Brief für die Eintragung der Abtretung verwendet werden kann. Auch kann die Abtretung außerhalb des Grundbuchs wirksam werden (z.B. nach § 1117 Abs.1 S.1 BGB i.V.m. § 931 BGB). Für die unmittelbare Briefaushändigung an den Zessionar bräuchte man aber noch eine entsprechende formgerechte Erklärung des Eigentümers (§ 60 GBO).

  • Danke für die weiteren Meinungsäußerungen. Die Erklärung des Eigentümers über die Aushändigung des Briefes an den Zessionar liegt bereits vor, sodass ich mich (in Absprache mit den anderen Grundbuchämtern) für diesen Weg entschieden habe.

  • Hab das erste Mal, dass ich eine Abtretung bei einer Gesamtgrundschuld in mehreren Amtsgerichtsbezirken eintragen soll.

    Da ich noch keine Grundbuchbücher habe, wollte ich fragen, ob ich irgendwas beachten muss.

    Es darf ja nur ein Gericht die Kosten erfordern. Bei der Eintragung der Grundschuld war das mein Gericht, da hier das Grundstück mit dem höchsten Verkehrswert liegt.

    Würdet ihr die anderen Grundbuchämter anschreiben und mitteilen, dass von hier die Kosten erfordert werden?

  • Ich hänge mich mal ran.
    Bei mir besteht eine Gesamtgrundschuld bei mehreren Grundbuchämtern. Das Recht ist ein Briefrecht.
    Zu meinem Grundbuch wurde nun die Eintragung der Abtretung sowie die Aufhebung des Briefes beantragt. Wie gehe ich nun vor?


    Zumindest nach meinen Grundbuchinhalt (Vorausgesetzt alle erforderlichen Mitteilung sind durch die anderen Grundbuchämter erfolgt) wird anscheinend das vollständige Recht abgetreten und auch für diese die Aufhebung der Briefes bewilligt.

    Muss ich jetzt auch Anfragen an die anderen Grundbuchämter versenden wie bei der Eintragung des Grundpfandrechtes? Anhand der Mitteilungen der anderen Gerichte, ist zumindest bei einem anderen Gericht diese Eintragung bereits erfolgt. Anfragen haben wir hierüber nicht zuvor erhalten, nur die Eintragungsmitteilung.

    Wie läuft das mit dem Grundschuldbrief? Hier ist die Erteilung offensichtlich nicht ganz korrekt erfolgt. Es wurden einzelne Briefe gebildet und nachträglich verbunden. Dieses ist ja kein Problem. Jedoch hat ein Grundbuchamt quasi einen Gesamtbrief gebildet, indem es in seinem Brief alle Grundstücke als Belastungsgegenstand angegeben hat. An den verbundenen Briefen kann ich erkennen, dass andere Gerichte bereits ihren Brief rausgetrennt haben. Einen Vermerk auf dem " Gesamtgrundschuldbrief" ist nicht erfolgt. Würde ich auch einfach nur unseren Brief raustrennen und unbrauchbar machen?

    Vielen Dank

    LG

  • wenn aus der Abtretungserklärung ersichtlich ist, dass das Gesamtrecht abgetreten wurde, kann mE ohne Rückfrage bei den anderen GBA vollzogen werden.
    Den eigenen Brief würde ich abtrennen und unbrauchbar machen. Auf dem "Gesamtbrief" würde ich keinen Vermerk anbringen, höchstens mit der Eintragungsnachricht einen Hinweis an das erstellende GBA.

  • wenn aus der Abtretungserklärung ersichtlich ist, dass das Gesamtrecht abgetreten wurde, kann mE ohne Rückfrage bei den anderen GBA vollzogen werden. Den eigenen Brief würde ich abtrennen und unbrauchbar machen. Auf dem "Gesamtbrief" würde ich keinen Vermerk anbringen, höchstens mit der Eintragungsnachricht einen Hinweis an das erstellende GBA.

    Sehe ich auch so.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!