Büroräumung

  • Hallo!

    Ein Büro muss kurzfristig für eine andere Person benutzbar hergerichtet werden. Die Mitarbeiterin, die eigentlich dort sitzt, ist für längere Zeit krankgeschrieben. Darf die Verwaltung (ohne Wissen der Mitarbeiterin) das Zimmer räumen?

    Die Sache ist schon relativ dringend, ich habe aber Bedenken, an Schubladen und Schränke anderer Mitarbeiter zu gehen.

    Gruß, Garfield

  • Ich denke schon dass ihr das dürft. Ich würde aber das mit meheren machen und die privaten Sachen in eine verschlossene, versiegelte Kiste/Cartoon packen.

    Sinnvoll wäre es m.E. da telefonisch zu versuchen, die Kollegin zu erreichen. Falls nicht, würde ich den PR dazuziehen, sicher ist sicher.


  • Sinnvoll wäre es m.E. da telefonisch zu versuchen, die Kollegin zu erreichen. Falls nicht, würde ich den PR dazuziehen, sicher ist sicher.



    Telefonisch ist das schweirig. Aber den Vorschlag, dass mit mehreren zu machen finde ich gut. Vielleicht jemand aus der Verwaltung mit jemandem aus dem Personalrat.

  • Jojo kann nur zugestimmt werden. Wir haben es in einem zurückliegenden Fall genauso gehandhabt. Auch nach Rückkehr des Kollegen gab es keinen Ärger.

    Grüßlis,
    Tigerlilly

  • Ich denke schon dass ihr das dürft. Ich würde aber das mit meheren machen und die privaten Sachen in eine verschlossene, versiegelte Kiste/Cartoon packen.

    Sinnvoll wäre es m.E. da telefonisch zu versuchen, die Kollegin zu erreichen. Falls nicht, würde ich den PR dazuziehen, sicher ist sicher.


    :daumenrau :daumenrau
    Das ist auch unbedingt zu empfehlen. Bei einem ähnlichen Fall hatt es in meinem Bezirk mal fürchterlich Ärger gegeben, da angeblich ein Geldschein weggekommen sein soll etc.
    Man sollte sich unbedingt absichern.

  • Das mag jetzt zwar äußerst bürokratisch klingen:

    Wenn Ärger zu erwarten ist, würde ich nicht nur Zeugen beiholen, sondern auch ein kurzes Protokoll (Zeitpunkt, private gefundene Unterlagen und Dinge) erstellen.
    Dieses sollte meines Erachtens von der Geschäftsleitung und ggfs. nach Absprache von einem neutralen Personalratsmitglied unterschrieben werden.

    JoJos Tipp mit der telefonischen Rückfrage, wäre natürlich der beste Weg....wenn es aber nicht geht, dann ganz formalistisch durchziehen.

    Wie auch die privaten Dateien auf dem Dienst-PC (ob erlaubt oder nicht) erst einmal geschützt sind, ist es sicher auch der Inhalt des Schreibtisches.


    [Ich wollte auch nicht, dass meine private Po..osammlung von jedem gefunden wird:D]

  • Ich denke schon dass ihr das dürft. Ich würde aber das mit meheren machen und die privaten Sachen in eine verschlossene, versiegelte Kiste/Cartoon packen.

    Sinnvoll wäre es m.E. da telefonisch zu versuchen, die Kollegin zu erreichen. Falls nicht, würde ich den PR dazuziehen, sicher ist sicher.

    Off Topic: Was hat denn eine Karikatur oder Witzzeichnung damit zu tun? ;)

  • [Ich wollte auch nicht, dass meine private Po..osammlung von jedem gefunden wird:D]


    Es sei an die Pflicht zur selbständigen Weiterbildung erinnert. :teufel:

  • Manches muss ja vielleicht auch garnicht ausgepackt werden, sondern kann in den Rollcontainern bleiben, die dann nur gegen neue ausgetauscht werden. Falls es solche Möglichkeiten gibt, sollte man sie m. E. auch nutzen, damit so wenig wie möglich in den persönlichen Sachen "gekramt" werden muss.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich würde die Rollcontainer dann aber auch verschließen/versiegeln, sicher ist sicher.

    @Genießerin: Der umgedrehte alte Witz: Achtung, Achtung, jetzt kommt ein Karton...

  • Darf die Verwaltung (ohne Wissen der Mitarbeiterin) das Zimmer räumen?



    Ja. Als Mitarbeiter wird einem einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, dabei hat man jedoch nicht den Schreibtisch etc. angemietet. Die Büromöbel dienen lediglich zur Arbeitplatzsausstattung (Hilfsmittel :D).
    Ich sehe es daher ebenfalls wie jojo und würde auch unbedingt den Personalrat hinzuziehen und vorher die Betroffene von der leider notwendigen "Räumung" unterrichten und sie ggf. auffordern, ihre privaten Gegenstände von jemanden abholen zu lassen, falls sie nicht möchte, dass die Dinge länger in Kartons/Kisten eingelagert werden.


  • [Ich wollte auch nicht, dass meine private Po..osammlung von jedem gefunden wird:D



    Ich stelle mir das Auffinden der dienstlichen Pornosammlung peinlicher vor.:teufel:



    Wieso? Man kann doch immer noch sagen, man habe das zu Recherchezwecken gehabt... ;)



    Aber nur wenn man beim Familiengericht oder zur Not beim Nachlassgericht arbeitet, ansonsten sehe ich da erheblichen Rechtfertigungsbedarf.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mich wundert viel mehr, dass Rechtspfleger jetzt schon Hausmeistertätigkeiten machen. :gruebel:

    Das Büro kann ohne Probleme geräumt werden. Persönliche Daten auf "C:" werden nicht geschützt, das ergibt sich schon aus der Sicherheitsrichtlinie. daten auf dem persönlchen Laufwerk dagegen schon.

    Und eine Kopie der Pornosammlung ist sicherlich beim Admin zu finden. :teufel:

  • Und eine Kopie der Pornosammlung ist sicherlich beim Admin zu finden. :teufel:


    :2weglach::2weglach:

  • Mich wundert viel mehr, dass Rechtspfleger jetzt schon Hausmeistertätigkeiten machen. :gruebel:



    Wir haben gerade nur einen Wachtmeister zur Verfügung. Wäre mir lieber er würde im Eingangsbereich sitzen bleiben.

    Das Büro würde jetzt von der stellvertretenden Geschäftleiterin und mir geräumt. Haben auch nix schlimmes gefunden :D Nochmal vielen Dank für die Antworten! Das Forum ist schon praktisch...

    Einmal editiert, zuletzt von Garfield (31. Juli 2009 um 14:19) aus folgendem Grund: Ergänzung

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