Erster oder zweiter Sterbefall?
Eröffnung einer unterschriebenen Testamentskopie
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2. Sterbefall. Nach dem Ehemann wurde kein Erbschein benötigt.
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Dann sollte das Testament aber schon nach dem ersten Sterbefall abgeliefert worden sein, oder war es da auch schon nicht auffindbar?
Im Normalfall sollte das Testament also beim Verfahren des Ehemannes liegen...
Nach dem Tod des Ehemannes würde auch eine Vernichtung durch die Erblasserin nichts an der Wirksamkeit des Testaments - soweit wechselbezüglich - ändern. -
Der Sohn hat es nie abgeliefert. Ich habe nicht nachgefragt, seit wann er es in Verwahrung hatte.
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Er hat jetzt also eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben? Super...
Aus meiner Sicht muss der Sachverhalt genau so aufgenommen werden, wie er geschildert wurde. Die rechtliche Würdigung liegt dann beim Gericht.
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Warum falsche eidesstattliche Versicherung? Der Antragsteller hat angegeben, dass keine letztwillige Verfügung vorliegt. Das ist korrekt. Er weiß nicht, was mit dem ehemals vorhandenen Testament passiert ist. De facto liegt derzeit niemandem ein Testament vor. Der Sachverhalt wurde genau so im Erbscheinsantrag aufgenommen.
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Der Tatsachenvortrag: "Es war ein Testament vorhanden, aber der Verbleib ist unklar." und "Es gibt keine anderen letzwilligen Verfügungen." ist nicht identisch.
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