niederländische Stiftung

  • Ich würde nunmehr zurückweisen.

    Die Apostille kann sich nur auf die Übersetzung beziehen.
    Der Registerauszug hätte bereits eine formgerechte Urkunde sein müssen. Bei Übersetzung sind öffentliche Urkunde und Übersetzung zu verbinden und mit Apostille zu versehen. Dies ist aus der dir vorgelegten Urkunde nicht ersichtlich, wenn ich das richtig überblickt habe, da du ein ausgedrucktes elektronisches Siegel hast.

    Der Notar sagt, er hat alles eingereicht, was er einzureichen gedenkt, dir reicht es nicht.
    Damit ist nicht mehr von der Behebung des Eintragungshindernisses auszugehen, daher ist Zurückweisung angezeigt.

    Ich wäre sehr daran interessiert, zu erfahren, was das Obergericht zu der bestimmt folgenden Beschwerde sagt.

  • also HR-Auszug und Übersetzung sind schon verbunden durch eine Lochniete und Siegel und Unterschrift auf jeder Seite, aber jeweils von der niederländischen Dolmetscherin. Diese bescheinigt ja dann auch die Richtigkeit und Vollständigkeit des angeheftenen HR aus niederländerischer in die deutsche Sprache.

  • also HR-Auszug und Übersetzung sind schon verbunden durch eine Lochniete und Siegel und Unterschrift auf jeder Seite, aber jeweils von der niederländischen Dolmetscherin. Diese bescheinigt ja dann auch die Richtigkeit und Vollständigkeit des angeheftenen HR aus niederländerischer in die deutsche Sprache.

    Der Übersetzer kann ja nur die Vollständigkeit seiner Übersetzung bezeugen und nicht die Vollständigkeit des von ihm übersetzten Schriftstücks.

    Aus einem nicht der Form entsprechenden einfachen Ausdruck wird ja keine höhere Form, nur weil das jemand übersetzt und die Richtigkeit versichert.

  • So nun habe ich einen begl. Papierauszug aus dem Handelsregister mit Apostille bekommen. Beigefügt ist wieder eine Übersetzung der niederländischen Dolmetscherin. Woran ich noch gar nicht gedacht habe: Muss die Unterschrift der Dolmetscherin jetzt auch noch notariell beglaubigt werden? Oder würdet ihr den ausländischen Auszug mit Apostille ausreichen lassen?

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