Bearbeitungsdauer

  • Deshalb heißt es in meinem Schreiben in der Regel auch: "Erlaube ich mir höflichst eine Sachstandsanfrage".

    Ich schreibe Sachstandsanfragen erst, wenn ich telefonisch 2-3 mal nix konkretes in der Hand habe udn aus Haftungsgründen was benötige.

    Gründsätzlcih denke ich aber, dass bis der Zettel irgendwo landet wo er hingehört, wieder ne Woche rum ist. Dann muss er gelesen werden und das kostet alles unsinnig viel Zeit.

    Ruf doch mal an, dann klärt sich alles innerhalb von max 2-3 Minuten.

  • [quote='spatz','RE: Bearbeitungsdauer']... da es hier um die Neuzustellung des VB zu gehen scheint, ist dafür das Mahngericht zuständig, für die Berichtigung auch. Und wenn der VB schon zugestellt wäre, dann müsste die Berichtigung auch das Mahngericht machen und zustellen, niemals nicht das Prozessgericht. Das ist aber gar nicht strittig, wäre mir neu...

    Es kommt auf den Fall an. Gegs sprach davon, dass der Name im VB nicht eindeutig war.
    Ist das Mahnverfahren mit der wirksamen Zustellung des VB abgeschlossen und anschließend wird eine Namensänderung geltend gemacht, dann haben wir es nicht mit einer Neuzustellung an geänderte Anschrift, nicht mit einer Namensberichtigung z.B. wegen Eheschließung und auch nicht mit Berichtigung wegen Rechtsnachfolge zu tun, die alle vom Mahnverfahrensgericht vorgenommen werden (unter von spatz dargelegten, verfahrenstechnisch bedingten Zeitaufwand), sondern mit potentiell einem ganz neuen Verfahrensgegner, der nur durch Anhörung zum Antrag gem. §319ZPO analog erstmals vom VB erfahren würde. Würde der Name zufällig auf Deinen z.B. berichtigt werden sollen, dann würdest Du auch gerne vorher dazu angehört werden und wahrscheinlich auch Einspruch einlegen wollen. Und dieser Berichtigungsantrag wird ans Gericht des streitigen Verfahrens gestellt bzw. abgegeben - soweit ich mich erinnere, aber mir erscheint dies auch ohne Kommentarlektüre sinnvoll, weil im Falle des Einspruchs des antragsgegnerischen, neuen Namensinhabers ohnehin das Verfahren von amtswegen dorthin abgegeben würde.

    Facit für ungeduldige Mandanten: Am besten von anfang an korrekte Namen und Anschriften benennen! Das Mahnverfahren ist kein russisches Roulette oder sonstige schnelle Zockerei.

    Es kommt also auf den Fall an, den ich hier nicht genau einsehe, weshalb ich jetzt auch nicht weiter spekulieren möchte.

  • @ Agave:

    Der Name war schon richtig. Da aber Vater und Sohn den gleichen Vornamen haben und scheinbar auch an der gleichen Adresse wohnen, wer soll das wissen, musste ein Zusatz angebracht werden. Also von wegen russisches Roulett oder (Ab-)Zockerei.

    Interessant ist, dass dem Zusteller des Mahnbescheids das nicht aufgefallen ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es kommt auf den Fall an. Gegs sprach davon, dass der Name im VB nicht eindeutig war.
    Ist das Mahnverfahren mit der wirksamen Zustellung des VB abgeschlossen und anschließend wird eine Namensänderung geltend gemacht, dann haben wir es nicht mit einer Neuzustellung an geänderte Anschrift, nicht mit einer Namensberichtigung z.B. wegen Eheschließung und auch nicht mit Berichtigung wegen Rechtsnachfolge zu tun, die alle vom Mahnverfahrensgericht vorgenommen werden (unter von spatz dargelegten, verfahrenstechnisch bedingten Zeitaufwand), sondern mit potentiell einem ganz neuen Verfahrensgegner, der nur durch Anhörung zum Antrag gem. §319ZPO analog erstmals vom VB erfahren würde. Würde der Name zufällig auf Deinen z.B. berichtigt werden sollen, dann würdest Du auch gerne vorher dazu angehört werden und wahrscheinlich auch Einspruch einlegen wollen. Und dieser Berichtigungsantrag wird ans Gericht des streitigen Verfahrens gestellt bzw. abgegeben - soweit ich mich erinnere, aber mir erscheint dies auch ohne Kommentarlektüre sinnvoll, weil im Falle des Einspruchs des antragsgegnerischen, neuen Namensinhabers ohnehin das Verfahren von amtswegen dorthin abgegeben würde.

    Facit für ungeduldige Mandanten: Am besten von anfang an korrekte Namen und Anschriften benennen! Das Mahnverfahren ist kein russisches Roulette oder sonstige schnelle Zockerei.

    Es kommt also auf den Fall an, den ich hier nicht genau einsehe, weshalb ich jetzt auch nicht weiter spekulieren möchte.

    Berichtigung durch das Prozessgericht: eindeutig nein, ohne jegliche Spekulation, das mache ich schließlich am Mahngericht jeden Tag
    das Prozessgericht hat damit absolut gar nichts zu tun, wie kommst du überhaupt auf sowas??? Für uns am Mahngericht wäre das genial. Das Prozessgericht würde aber mir die Akte um die Ohren schlagen und zur eigenen Bearbeitung zurückschicken. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo ein Prozessgericht eine Partei im VB ausgewechselt hätte. Dürfen die das?

    Anhörung des "neuen" Gegners: nach wirksamer Zustellung des VB selbstverständlich ja, hat auch keiner verneint oder habe ich das überlesen(?), eben damit der/die Angehörte sich wehren kann und eine Parteiauswechslung vermieden wird. Dass sich jemand wehrt, kommt aber in der Praxis nur in 1 von 100 Fällen vor. Wenn eine offensichtliche Parteiauswechslung stattfinden würde, würde ich die Berichtigung immer ablehnen, das Mahnverfahren wäre ggf. im Eimer und der Anwalt/Antragsteller hat leider Pech gehabt, weil die Partei nicht korrekt recherchiert wurde. Auch das habe ich schon mehrmals durchgezogen.

    Es war hier aber die Rede von einer Neuzustellung des VB, also muss doch wohl davon ausgegangen werden, dass der VB noch nicht wirksam zugestellt war, ergo gibt es eine Neuzustellung inclusive Berichtigung. Eine Anhörung entfällt, da der Antragsgegner immer noch die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen.

    Leider scheint es so zu sein, dass das Mahnverfahren von einigen Antragstellern und Anwälten auf die leichte Schulter und nicht wirklich ernst genommen wird. Wie Agave schon sagte: die Verantwortung ist sogar höher als im Zivilprozess, weil die Möglichkeiten zu einer Berichtigung teilweise ganz ausgeschlossen oder sehr eingeschränkt sind, eben weil es ein vereinfachtes und formalisiertes Verfahren ist. Daher sollte bereits bei der Antragstellung alles stimmen und dreimal gecheckt werden.

    Liebe und kollegiale Grüße
    spatz

  • Wir kommen zwar etwas vom Thema ab, aber vielleicht nochmals der konkrete Sachverhalt.

    Ich habe den Mahnbescheid unter dem Namen Andreas W. beantragt. Der Mahnbescheid wurde zustellt, bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheids wurde, etwas überraschend, nachgefragt, ob Vater oder Sohn gemeint ist. Ich habe dann den Namen insoweit konkretisiert, dass es sich um Andreas W., handelnd unter der Einzelfirma ...., handelt.

    M.E. handelt es sich gerade nicht um einen Parteiwechsel, die Identität von Herrn Andreas W. bleibt immer die gleiche. Vielmehr wurde die Partei in eriner Art Rubrumsberichtigung nur näher bezeichnet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Heute kam nun die Mitteilung, ich soll den Antrag (den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids oder den Antrag auf Neuzustellung :gruebel:) zurücknehmen.

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  • Wir kommen zwar etwas vom Thema ab, aber vielleicht nochmals der konkrete Sachverhalt.

    Ich habe den Mahnbescheid unter dem Namen Andreas W. beantragt. Der Mahnbescheid wurde zustellt, bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheids wurde, etwas überraschend, nachgefragt, ob Vater oder Sohn gemeint ist. Ich habe dann den Namen insoweit konkretisiert, dass es sich um Andreas W., handelnd unter der Einzelfirma ...., handelt.

    M.E. handelt es sich gerade nicht um einen Parteiwechsel, die Identität von Herrn Andreas W. bleibt immer die gleiche. Vielmehr wurde die Partei in eriner Art Rubrumsberichtigung nur näher bezeichnet.




    Also ich würde hier bei der Neuzustellung nur die Erläuterung (Inh.d.Fa.) hinter den Nachnamen setzen. Eine klassische Berichtigung stellt das ja nicht dar, sondern nur eine Ergänzung/Erläuterung. Das wäre nur bei einer Namensberichtigung der Fall. Im deinem Fall könnte man zur Not noch Andreas W. senior/junior dahinter schreiben oder das Geburtsdatum. Wenn aus den Vertragsunterlagen zwischen dem A'steller und dem A'gegner klar hervorgeht, welcher gemeint ist (Senior oder Junior), dann würde ich auch keine Parteiauswechslung sehen.
    Daher finde ich es komisch, dass du jetzt den Antrag zurücknehmen sollst.

  • @ spatz:
    Ich komme darauf, weil die Kollegin und ich als RPfl des Prozessgerichts ganz selten und mit der gleichen Verwunderung wie spatz einen VB , manchmal inklusive Mahnverfahrensakte, von einem weit enfernt liegenden Mahnverfahrensgericht vorgelegt bekamen und tatsächlich nach Prüfung festgestellt haben, dass wir zuständigkeitshalber tätig werden mußten. - Diese Fälle waren äußerst speziell und rar, und ich krieg sie heute leider nicht mehr rekonstruiert. Damals wie heute kann man also davon ausgehen, dass die Kollegen sich was dabei gedacht haben.
    @ gegs:
    Deshalb würde ich mal anrufen beim zust. RPfl.
    Ich würde -soweit der Fall hier einsehbar - wie hellana sagt, auch nur eine Zustellung mit der nunmehr genaueren Adresse vornehmen wollen. Das Problem liegt jetzt wohl darin, dass dies mit dem Mahnbescheid nicht passiert ist.

  • @ gegs:
    Deshalb würde ich mal anrufen beim zust. RPfl.
    Ich würde -soweit der Fall hier einsehbar - wie hellana sagt, auch nur eine Zustellung mit der nunmehr genaueren Adresse vornehmen wollen. Das Problem liegt jetzt wohl darin, dass dies mit dem Mahnbescheid nicht passiert ist.



    genau, jetzt trau dich doch mal! Wird dich schon keiner fressen.

  • @ gegs:
    Deshalb würde ich mal anrufen beim zust. RPfl.



    genau, jetzt trau dich doch mal! Wird dich schon keiner fressen.



    So ich habe mich getraut.

    Das Ergebnis war, dass ich nun doch wieder von vorn anfangen kann. Es gibt Tage, die will man am Liebsten aufriffeln und neustricken.

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  • Wieder ein Monat 'rum und in der Sache habe ich gestern am Telefon leider nur gehört, dass man die Akte ausnahmsweise mal vorziehen und am Donnerstag dem Rechtspfleger (PKH-Antrag) vorlegen wird. Eigentlich müßte ich doch gar nicht anrufen, den die Bearbeitungsdauer ist nun mal so lang :(.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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