Ich brauche mal eine Meinung.
Fall:
BGB Gesellschaft, bestehend aus 3 Gesellschafter, hat einen MB beantragt. Alle drei Gesellschafter dürfen nur gemeinsam vertreten. Ein Gesellschafter verweigert die Unterschrift bei der Antragstellung. (Ich hatte dummerweise nachgefragt)
Jetzt haben alle drei Gesellschafter die Vertretungsregelung geändert. Nun dürfen 2 vertreten. Die erklären jetzt, dass die Antragstellung in Ordnung ist. Meine Meinung: Die geänderte Regelung wirkt nicht zurück.
Eure Meinung?