• Hallo,

    ich hab da mal eine Frage zu den Altersstufen. Wenn man jetzt 27 Jahre alt ist und vor dem Studium als Justizfachangestellte beim Gericht gearbeitet hat, wird diese Zeit dann angerechnet und fängt man dann in der Altersstufe 4 an? Ich hab leider im Netz nichts dazu gefunden. Vielleicht kennt ja jemand die Situation und kann mir weiterhelfen.

    DANKE

  • Soweit ich weiß, ist es überall so, dass sich die Altersstufe schlicht nach dem Lebensalter richtet, egal was man vorher gemacht hat.

    Das Anwärtergehalt hat m. W. keine Altersstufen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • nein,beim anwärtergehlat gibt es keine altersstufen. egal wie alt,jeder kriegt das gleiche.

    ausgenommen sind natürlich die aufstiegsbeamten und ehemaligen soldaten.

  • Die Zeit wird angerechnet. Allerdings erst nach der Anwärterzeit. Das hängt auch nicht vom Lebensalter, sondern vom Dienstalter ab. D.h. die Zeit im öffentlichen Dienst wird berechnet, mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

  • Alles so nicht ganz richtig. ;)
    Die Stufen richten sich nach dem Lebensalter , dh. die Stufe 1 21 Jahre, dann Stufe 2. 23 Jahre, irgenwann sind die Sprünge 3 Jahre später dann 4 Jahre.
    Wenn du in den öffentlichen Dienst vor deinem 30. Lebensjahr eingetreten bist wirst du nach deinem Lebensalter bezahlt.
    Nur dann wenn du schon über 30 Jahre warst als du verbeamtet/Eintritt in den öff. Dienst bist (das weiss ich jetzt nicht so genau) wirst du jünger gemacht. :D
    Und zwar so: die Jahre die du über 30 bist werden geteilt und nur zur Hälfte angerechnet. Beispiel: Du bist zur Verbeamtung 32 Jahre, 2 Jahre über 30; durch 2 = 1, also wirst du wie eine 31 jährige bezahlt. :strecker

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Das ist alles richtig. Das Besoldungsdienstalter wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (so heißt es bei uns) ermittelt. Da die Themenstarterin 27 J. alt ist, ist das nämlich nicht so einfach wie bei denjenigen, die mit 21 / 22 Jahren starten. War selbst auch älter, 3 Seiten Berechnungen mit Aufschubzeiten etc. Ganz so einfach ist es nur bei denen die mit 21 Jahren anfangen.
    Bei Rpfl.Anwärtern spielt das aber keine Rolle, erst bei Einstellung als Justizinspektor (auf Probe/Widerruf)

  • ich schließ meine frage da gleich mal an... habe nämlich meine erste ausbildung auch schon im öffentlichen dienst gemacht (allgemeine verwaltung als fachangestellte).. danach hab ich dann das rechtspflegerstudium angefangen. werden da diese 3 jahre von meiner ersten ausbildung auch schon mit angerechnet?

  • ich schließ meine frage da gleich mal an... habe nämlich meine erste ausbildung auch schon im öffentlichen dienst gemacht (allgemeine verwaltung als fachangestellte).. danach hab ich dann das rechtspflegerstudium angefangen. werden da diese 3 jahre von meiner ersten ausbildung auch schon mit angerechnet?



    Da du unter 30 warst als du mit dem Rechtspflegerstudium angefangen hast ist das für dich eh egal du wirst nach Lebensalter bezahlt (siehe mein obiger Beitrag)
    Für die Berechnung des Diensjubiläums spielt diese Frage nochmal eine Rolle (weiss nicht ob das dich jetzt schon interessiert :D) Nach 25 Jahren öffentlicher Dienst bekommt man nämlich einen einmaligen zusätzlichen freien Tag. Da zählt auf jeden Fall deine öffentliche Dienstzugehörigkeit mit. Deswegen denke ich, das ist auch so , beim Dienstalter. Aber wie gesagt spielt bei dir keine Rolle.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Danke euch erstmal allen für die hilfreichen Antworten. Also kann ich dann damit rechnen, dass ich ab dem 01.10. nach der Dienstaltersstufe 4 besoldet werde; Voraussetzung ist natürlich das Bestehen der Prüfungen, was ich natürlich ganz stark hoffe.
    Also vielen Dank nochmals

  • Hey,

    ja Claudia hat völlig Recht.

    Ich bin auch gelernte JFA und bin, wenn ich die Rpfl. Prüfung absolviert habe, 27 Jahre alt.

    Weil auch mir sowas mit Anrechnung der Dienstjahre etc. erzählt wurde, habe ich auch lange gegrübelt und mich dann mal direkt ans NLBV gewandt.

    In Nds. wird man bis 31 in die normale Dienstaltersstufe (mit 27 also Stufe 4) eingestuft. Erst wenn man älter als 31 ist, werden die vorherigen Dienstjahre im öffentlichen D. anteilig angerechnet, damit man nicht schlechter gestellt wird oder so.

    Also kannst du sehr sicher von Stufe 4 ausgehen.

  • Die Besoldung richtet sich nach der entsprechenden Besoldungsgruppe und der
    Lebensaltersstufe.
    Für die Einstufung in eine Lebensalterstufe wird ein Besoldungsdienstalter
    (BdA) berechnet.
    Hierfür ist ihr Geburtsdatum/ Alter sowie die Zeiten, die Sie bereits im
    ö.D. zurückgelegt haben maßgebend. Diese werden bei der Berechnung natürlich berücksichtigt.

  • nein,beim anwärtergehlat gibt es keine altersstufen. egal wie alt,jeder kriegt das gleiche.

    ausgenommen sind natürlich die aufstiegsbeamten und ehemaligen soldaten.



    Nicht ganz - ehemalige Soldaten bekommen die ganz normalen Anwärterbezüge. Von der WBV bekommt man dann noch Übergangsgebührnisse (quasi als Aufstockung zur Besoldung, die man als Soldat hatte)

  • Danke für die vielen Rückmeldung. Ich war ja schon gespannt am 01.10. was da kommt; aber leider gab es bis heute noch keinen Cent. Dann will ich wenigstens mal hoffen, dass das NLBV die Altersstufe richtig berechnet; wenn ich doch schon soooo lange warten muss.

  • Ich hab da auch mal eine Frage.
    Wenn ich mit dem Studium fertig bin, bin ich noch 22, also eigentlich noch in Altersstufe 1.
    Die Besoldung für A9 beginnt aber erst bei Altersstufe 2 - also mit 23.

    Wie wird denn dann gerechnet?

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