Herrschvermerk und mehrere Grundstücke

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit und des Herrschvermerks vor. Im herrschenden Grundbuch sind 4 Grundstücke eingetragen. Demnach müsste ich 4 Herrschvermerke jeweils zu den 4 Grundstücken eintragen, was ziemlich unübersichtlich wird. Der Notar hat dies aber ausdrücklich beantragt.


    Meine Frage ist diese Eintragung von 4 Herrschvermerken grundsätzlich möglich und kann die Eintragung auch unter einer BV-Nr. in folgender Weise erfolgen: "5/zu 1, 2, 3 und 4...."?


    Löwe

  • ich hätte da keine Bedenken,

    aber zu bedenken ist, dass bei Abschreibung eines Grundstücks der Herrschvermerk für dieses Grundstück mit übertragen werden muß und das abgeschriebene Grundstück in dem bisherigem Herrschvermerk (z.B. 5 /zu 1,2,3,4) gerötet werden muß

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