Löschung einer Dienstbarkeit

  • Im Grundbuch eingetragen ist:
    "Für die Witwe Erika Mustermann und deren Bedienstete das Recht, sich des auf der Parzelle befindlichen Weges zum Gehen und Reiten zu bedienen."
    Die Eintragung erfolgte am 20.07.1903 ohne Bezugnahme auf eine Bewilligung. Nunmehr wird die Löschung beantragt unter Vorlage einer Sterbeurkunde von Erika Mustermann.
    Würdet Ihr aufgrund der Sterbeurkunde löschen? Ich weiß nicht, wie ich den Zusatz "und deren Bedienstete" deuten soll. Eigentlich handelt es sich bei dem Recht doch wohl um eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit. :gruebel:

    Life is short... eat dessert first!

  • Ich würde das mit den Bediensteten als Möglichkeit der Überlassung der Ausübung ansehen, so dass aufgrund der SterbeU gelöscht werden kann.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich würde das mit den Bediensteten als Möglichkeit der Überlassung der Ausübung ansehen, so dass aufgrund der SterbeU gelöscht werden kann.



    Das sehe ich auch so. Für die Annahme einer Grunddienstbarkeit gibt es keinen Hinweis, so daß es sich um eine bpD handelt, welche mit dem Tode der Berechtigten erloschen ist.

  • Ich würde das mit den Bediensteten als Möglichkeit der Überlassung der Ausübung ansehen, so dass aufgrund der SterbeU gelöscht werden kann.



    Das sehe ich auch so. Für die Annahme einer Grunddienstbarkeit gibt es keinen Hinweis, so daß es sich um eine bpD handelt, welche mit dem Tode der Berechtigten erloschen ist.




    Dem stimme ich zu.:dafuer:

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