Mal eine doofe Frage...
Ich habe mich schon oft mit den Folgen eines eingetragenen Sanierungsvermerk beschäftigt, nun soll ich aber selber welche eintragen.
Muss ich da irgendetwas beachten oder nur das Ersuchen umsetzen?
Was ist, wenn z.B. Vormerkungen oder Verfügungsbeschränkungen eingetragen sind? Einfach an nächster Rangstelle eintragen?
Ich danke euch..
Eintragung Sanierungsvermerk
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Rein damit, ist nur ein Vermerk, der hat keinen Rang, weitere Verfügungen bedürfen dann in der Regel der Genehmigung der zuständigen Sanierungsbehörde
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Ersuchen prüfen wie sonst auch, ggf. § 17 GBO beachten und an nächst offener Rangstelle eintragen - vorgehende Eintragungen sind unerheblich.
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Danke!!
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