Doppelbuchung von Flurstücken

  • Wie heißt es so schön im Schöner/stöber:
    "Unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen der unterbliebenen Rötung."

    War klar, dass das kommt :).

    @ Uschi: Man kann auch ein Einsichtsverbot setzen. Aber recht hast du, dass man es nicht auf die lange Bank schieben soll.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Es ist klar, dass das Grundstück aufgrund des Abschreibungsvermerks in den Spalten 7-8 des BV nicht mehr in Blatt 1111 gebucht war. Mittlerweile ist es aber wieder in Blatt 2222 gebucht, so dass nunmehr ein Fall der Doppelbuchung vorliegt. Der erste Erwerber konnte schon aufgrund des Grundbuchstands in Blatt 1111 nicht erwerben und die Neubuchung auf Blatt 2222 im Zuge der Auflassung nützte wegen Doppelbuchung nichts (kein gutgläubiger Erwerb). Entsprechendes gilt dann für die nächste erfolgte Veräußerung.

  • Es ist klar, dass das Grundstück aufgrund des Abschreibungsvermerks in den Spalten 7-8 des BV nicht mehr in Blatt 1111 gebucht war. Mittlerweile ist es aber wieder in Blatt 2222 gebucht, so dass nunmehr ein Fall der Doppelbuchung vorliegt.


    Wieso denn Doppelbuchung? Das Grundstück ist derzeit nur in Blatt 2222 gebucht. In Blatt 1111 ist es abgeschrieben, die fehlende Rötung ändert daran nichts.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Einen ähnlichen Fall hatte ich letztens auch. Ich habe die Rötung nachgeholt und dieses in den Spalten 7 und 8 auch so eingetragen (Rötung der Spalten 1 bis 4 nachgeholt am...). Dadurch wird deutlich, warum die Zwischeneintragungen versehentlich erfolgen konnten. Zudem habe ich den Notar angerufen, dessen KV mir vorlag, als ich das Problem bemerkte. Es sollte natürlich auch das ausgebuchte Grundstück veräußert werden.

  • Hallo!

    Bei der Übertragung eines Flurstücks von Blatt 100 nach Blatt 200 ist mir ein Schreibfehler passiert:
    Abgeschrieben und gerötet habe ich in Blatt 100 Flurstück 20, im Blatt 200 habe ich im Bestandsverzeichnis allerdings Flurstück 18. :eek::mad:
    In sämtlichen Urkunden / Bewilligungen etc. ist natürlich nur von Flurstück 20 die Rede.

    Wie bekomme ich das am einfachsten berichtigt? :gruebel:

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

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