Sorry. Muss nochmal nachfragen.
Ich habe letzte Woche eine Grundschuld für die Erwerber eingetragen aufgrund Fianzierungsvollmacht. In der Grundschuldbestellungsurkunde haben die Erwerber bereits bewilligt, dass die zu Ihren Gunsten eingetragene Auflassungsvormerkung der Grundschuld den Vorrang einräumt.
Ein Antrag auf Eintragung der AV wurde erst heute gestellt.
In dem Antrag nimmt der Notar lediglich Bezug auf den Kaufvertrag und bittet um Eintragung der AV. Bezüglich des Rangs macht er keine Angaben. In dem Kaufvertrag an sich steht nichts über die Rangänderung.
Muss ich den Notar jetzt noch auffordern , in seinem Antrag aufzunehmen, dass die AV mit Rang nach der Grundschuld eingetragen werden soll oder hat sich das nicht sowieso aufgrund der unterschiedlichen Eintragsungstage erledigt?
Rangänderung im Antrag erforderlich
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Die Grundschuld ist doch schon eingetragen.
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...oder hat sich das nicht sowieso aufgrund der unterschiedlichen Eintragsungstage erledigt?
So sieht´s aus. Wenn die Urkunde in Ordnung ist, trag die AV ein. Der Rang bestimmt sich hier nach dem Datum der Eintragung. Wird übrigens häufig so gemacht, wenn Grundschulden unter Ausnutzung einer Finanzierungsvollmacht bestellt werden. Ganz einfach, um die Kosten für den Rangrücktritt der AV zu sparen. -
Aufgrund der bereits erfolgten Eintragung der Grundschuld ist die Rangrücktrittserklärung bezüglich der AV gegenstandslos geworden. Sie kann ohnehin nur noch Rang nach der Grundschuld erhalten.
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Habe ich jetzt auch so gemacht . Trotzdem danke.
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