Dann hab ich halt bislang Glück gehabt. Original hab ich noch niemals nicht mitschicken müssen. Fragt mich nicht, warum. Und ich hab schon etliche Nachfolgeklauseln im ganzen Bundesgebiet beantragt. Kann ich ja nix dafür, wenn´s auch so geht.
Mehrere Titel mit 1 Bestallungsurkunde auf InsVerwalter umschreiben?
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Anton79 -
31. August 2009 um 19:45
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hmm kann der insolvenzverwalter denn nicht an das insolvenzgericht schreiben und bitten, dass dieses eine fotokopie der bestallungsurkunde beglaubigt?
Ist denn eine Beglaubigung des Gericht nicht einer Beglaubigung des Notars gleichgestelt (öffentliche beglaubigung)? -
@ Anton:
hmm kann der insolvenzverwalter denn nicht an das insolvenzgericht schreiben und bitten, dass dieses eine fotokopie der bestallungsurkunde beglaubigt?
Im Prinzip: Ja
Ist denn eine Beglaubigung des Gericht nicht einer Beglaubigung des Notars gleichgestelt (öffentliche beglaubigung)?Im Prinzip: Ja
Aber beide Wege könnten Dir versperrt sein, wenn sich das klauselumschreibende Gericht auf den von Rainer bezeichneten Standpunkt des Landgerichts Stuttgart stellt.
Nur mit der Ausfertigung sitzt Du in der ersten Reihe.
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Da es sich bei dem Klauselverfahren um eine Zivilsache handelt, verschiebe ich den Thread dorthin ...
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... genau ... und die zum Nachweis der Rechtsnachfolge eingereichten Unterlagen werden nach Erteilung der Klausel mit der Titelausfertigung an den Rechtsnachfolger/Prozessbevollmächtigten zurück gesandt ...
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