Diskussion zur GbR-Rechtsprechung ab 18.08.2009

  • Ich muss noch viel lernen ...

    Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung :strecker

    Ich habe jedenfalls Popcorn und Chips bereit gestellt, lehne mich genüßlich zurück und warte ab, wie uns dies ganze halbgare GbR-Stückwerk eines Tages (bis zu meiner Pensionierung sind es ja noch ein paar Jährchen) um die Ohren fliegt. Das wird ganz großes Kino.

    Ach! Keine Panik! Selbst wenn eine Entscheidung (oder meinetwegen eine ganze Serie) des BGH nicht richtig sein sollte, ist man doch in nicht so schlechter Gesellschaft, wenn man dem folgt. Es ist ja nicht irgendein Gericht, das so entschieden hat. :)


  • Ach! Keine Panik! Selbst wenn eine Entscheidung (oder meinetwegen eine ganze Serie) des BGH nicht richtig sein sollte, ist man doch in nicht so schlechter Gesellschaft, wenn man dem folgt. Es ist ja nicht irgendein Gericht, das so entschieden hat. :)


    Darum geht es mir auch nicht, Haftungsfragen oder entsetzte Aufschreie derer, die nach mir kommen und meine Akten bearbeiten kümmern mich in der Hinsicht wenig.

    Wenn man aber einfach mal überlegt, wieviele Rechtsfolgen an - etwa die Eintragung einer GbR im Grundbuch - geknüpft sein können welche Rechtsstreitigkeiten sich daraus ergeben können und welche anderen Senate des BGH womöglich über DIESE Fragen einmal zu urteilen haben werden...
    Hat jemand die Entwicklung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenrecht mitverfolgt?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -


  • Hat jemand die Entwicklung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenrecht mitverfolgt?

    Daran dachte ich, als ich am letzten Freitag dem Herrn Dr. W. Schneider bei einem Vortrag zum Thema GbR und Grundbuch lauschte, in welchem er die Abfolge der Rechtsprechung ab BGH zur Teilrechtsfähigkeit von 2001 über verschiedentliche Gesetzesänderungen bis jetzt darstellte. Ich hatte mir bewusst dieses Thema aus dem umfangreichen Seminarangebot rausgesucht, weil mir das alles ein wenig fremd erschien. Nun: Es bleibt fremd.

    Und irgendwie dachte ich: Es geht noch schlimmer, als mit der Geschäftsgebühr. Wer hätte es gedacht!

  • Nun: Es bleibt fremd.

    Ich nehme mir in Köln gerne die Zeit, es Dir näher zu bringen ... :teufel:

    Danke, mir reicht, was ich gehört und gelesen habe. :(

    Ich weiß jetzt jedenfalls ganz genau, dass ich nichts mit Grundbüchern zu tun haben will, in denen eine GbR als Eigentümer eingetragen ist und deren Gesellschafter ich nicht kenne. Im Insolvenzverfahren will es dann ja keiner gewesen sein. "Ich???? Neeee, bin doch niemals nich Gesellschafter gewesen!"

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