Hallo,
die Sparkasse hat die öffentliche Zustellung einer notariellen Urkunde an den Schuldner (unbekannten Aufenthalts) beantragt. Wird dieser Antrag als Urkundssache II bearbeitet? Ist der Rechtspfleger nach § 4 RPflG zuständig? Wo muss der Beschluss veröffentlicht werden? Nur an der Gerichtstafel?
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