Kirchenaustritt NRW, Formvorschriften

  • Einen vorgeschriebenen Text gibt es nicht. man muss sich nach dem Gesetz richten.
    Nach meinem Verständnis von § 1 KiAustrG NRW kann man nur aus der Kirche austreten, nicht aber aus der Körperschaft. Mit § 3 KiAustrG gibt es auch für NRW eine Vorschrift, die Zusätze verbietet. Letztendlich kommt es auf den konkreten Fall an und wie das jeweilige AG die Sache sieht, also ausprobieren.

  • Getauft wurde ich in Holland, habe mehrfach den Aufenthalt gewechselt. Erst durch Eintritt ins Arbeitsleben und Eintrag der Konfession beim deutschen EMA wurde ich Mitglied der KöR. Ohne diesen Eintrag wäre ich weiterhin katholischer Christ ohne Mitgliedschaft in der KöR. Wenn es zwei Formen der Zugehörigkeit gibt, kann der Austritt aus der KöR nicht zwangsläufig zur Konfessionslosigkeit führen.

  • Getauft wurde ich in Holland, habe mehrfach den Aufenthalt gewechselt. Erst durch Eintritt ins Arbeitsleben und Eintrag der Konfession beim deutschen EMA wurde ich Mitglied der KöR. Ohne diesen Eintrag wäre ich weiterhin katholischer Christ ohne Mitgliedschaft in der KöR. Wenn es zwei Formen der Zugehörigkeit gibt, kann der Austritt aus der KöR nicht zwangsläufig zur Konfessionslosigkeit führen.



    Ist das für dich wichtig? Wenn du für dich deinen Glauben praktizierst dann kann es dir doch auch egal sein ob die KdöR das anerkennt oder nicht.

  • Die katholische Kirche bezeichnet sich selbst nicht als "römisch"-katholisch, das ist eine Benennung von außen.

    Aus ihr kann man nicht austreten.

  • Ist das für dich wichtig? Wenn du für dich deinen Glauben praktizierst dann kann es dir doch auch egal sein ob die KdöR das anerkennt oder nicht.


    Das ist natürlich von erheblicher Bedeutung.
    Die Meinung, man könne mit Gott auch im Wald reden, hat in insoweit nichts mit der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu tun.


  • Das ist natürlich von erheblicher Bedeutung.
    Die Meinung, man könne mit Gott auch im Wald reden, hat in insoweit nichts mit der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu tun.



    Die Zugehörigkeit zu Gemeinschaft ist doch aber nicht zwingend Voraussetzung für den Einzelnen um an so etwas wie Gott zu glauben.

  • Das sagt ja auch keiner.
    Wie elementare Religionsriten (z. B. Sakramente) ohne Gemeinschaft möglich sein sollen, bleibt aber ein Rätsel.

  • Die katholische Kirche ......Aus ihr kann man nicht austreten.



    Man kann nicht aus der Kirche austreten?

    Die Zugehörigkeit zu Gemeinschaft ist doch aber nicht zwingend Voraussetzung für den Einzelnen um an so etwas wie Gott zu glauben.


    Das Glauben bleibt jedem selbst überlassen. Die Kirche geht davon aus, dass jeder, der getauft ist, bis ans Ende aller Tage zu ihr gehört. Erster Einstieg hier. Von daher ist ohnehin nur aus Austreten aus der KöR möglich.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Das sagt ja auch keiner.
    Wie elementare Religionsriten (z. B. Sakramente) ohne Gemeinschaft möglich sein sollen, bleibt aber ein Rätsel.



    Tja, wer diese Riten für seinen Glauben unbedingt braucht, der steckt tatsächlich in der Zwickmühle. Aber macht nichts, Glaube ist für alle da.

  • Das sagt ja auch keiner.
    Wie elementare Religionsriten (z. B. Sakramente) ohne Gemeinschaft möglich sein sollen, bleibt aber ein Rätsel.



    Genau dieses Rätsel wird allerdings in fast allen Staaten gelöst. Denk nur an die DDR. Nur in der BRD gibt es die KöR.

    Nur in Deutschland kann man durch eine Erklärung gegenüber dem Staat aus der Kirche austreten.

  • Die katholische Kirche bezeichnet sich selbst nicht als "römisch"-katholisch, das ist eine Benennung von außen.

    Aus ihr kann man nicht austreten.



    Wie §1 des CJC sagt:

    [FONT=Verdana, Arial, Helvetica]In die lateinische Kirche wird durch den Taufempfang aufgenommen ein Kind von Eltern, die zu ihr gehören oder die, falls ein Elternteil nicht zu ihr gehört, beide übereinstimmend gewünscht haben, daß ihr Kind in der lateinischen Kirche getauft wird; wenn aber diese Übereinstimmung fehlt, wird es der Rituskirche zugeschrieben, zu welcher der Vater gehört.[/FONT]

  • Wir reden aneinander vorbei - Ausübung christlichen Glaubens ohne Glaubensgemeinschaft (unabhängig davon, ob es eine Anstalt öffentlichen Rechts oder eine informelle Gruppe, die bloß einen Fisch in den Sand malt, sein mag) ist nicht ernstlich denkbar.
    Wer sich und sein Gehirn in den Wald stellt, müßte sich eigentlich irgendwann die Frage stellen, ob Gott tot sein könnte. Oder irgendeiner Naturreligion nachgehen.

    Einmal editiert, zuletzt von trick17 (9. September 2009 um 14:03)

  • Ausübung christlichen Glaubens ohne Glaubensgemeinschaft (unabhängig davon, ob es eine Anstalt öffentlichen Rechts oder eine informelle Gruppe, die bloß einen Fisch in den Sand malt, sein mag) ist nicht ernstlich denkbar.



    Kurze Frage: Warum??

    Mal ganz abgesehen davon dass ich sowieso nicht "glaube"

  • Ausübung christlichen Glaubens ohne Glaubensgemeinschaft (unabhängig davon, ob es eine Anstalt öffentlichen Rechts oder eine informelle Gruppe, die bloß einen Fisch in den Sand malt, sein mag) ist nicht ernstlich denkbar.



    Kurze Frage: Warum??

    Mal ganz abgesehen davon dass ich sowieso nicht "glaube"



    Durch die Botschaft Jesu zieht sich als roter Faden der Auftrag hindurch, den Glauben an Gott in einer Gemeinschaft und nicht im stillen Kämmerlein zu leben. So haben ihn seine Zeitgenossen verstanden und genau so haben sie seine Botschaft umgesetzt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!